Partner
Geschäftsführender Gesellschafter
Die Witze über den Zusammenhang zwischen seinem Familiennamen und seinem Beruf sind nicht mehr ganz taufrisch. Und trotzdem: Ja, wenn‘s denn sein soll, streitet er. Auch wenn er, im Interesse der Klienten, weiß, wie man Streit vermeidet. Zum Beispiel mit profunder Sach- und Rechtskenntnis. Wie er sich in kürzester Zeit mit kompliziertesten Materien vertraut macht, erstaunt selbst seine Partner immer wieder.
neugierig
&souverän
Streit / Gram
Geld zurück von der eigenen GmbH? – mögliche Kapitalherabsetzung seit dem GesRÄG 2023
Streit / Koukal
BVwG: Die SV-Nummer ist (nach wie vor) kein Gesundheitsdatum (Beitrag im Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht)
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Ischgl und die Folgen: zum Anspruch auf Warnung vor einer Corona- Infektion (Beitrag im Journal für Medizin- und Gesundheitsrecht)
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Eine Reise mit dem Omnibus: Wohin führt sie von den Stationen MoRUG I und MoRUG II?
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Krankenbehandlung durch Außenseitermethode oder Anspruch auf bestimmte Therapie und Arzneimittel
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COVID-19-Follow-up: Die arbeitsrechtlichen Herausforderungen durch das Ende der Quarantäne
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No more Limits: Das Schicksal einer britischen „Limited“ mit Sitz in Österreich nach dem Brexit
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Follow-up: COVID-19 und arbeitsrechtliche Konsequenzen gegen nicht geimpfte Dienstnehmer
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COVID-19: (Wann) dürfen arbeitsrechtliche Konsequenzen gegen nicht geimpfte DienstnehmerInnen gesetzt werden?
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COVID-19: Test- und Impfpflicht in Betrieben? Zumutbar oder unzulässig?
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Medizin- und Gesundheitsrecht: "Aktuelles in Kürze"
Streit
Medizin- und Gesundheitsrecht: "Aktuelles in Kürze"
Streit
Anforderungen an Gesichtsmasken und ärztliche Bescheinigungen zur Ausnahme von der Maskenpflicht
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Medizin- und Gesundheitsrecht: "Aktuelles in Kürze"
Koukal / Streit
Die Datenschutzrechtliche Zweckverbindung der SV-Nummer oder: Wer darf die SV-Nummer nutzen?
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Medizin- und Gesundheitsrecht: "Aktuelles in Kürze"
Streit
Medizin- und Gesundheitsrecht: "Aktuelles in Kürze"
Streit
Der Verein im Vergaberecht
Zwirchmayr / Streit
(Kein) Aufgriffsrecht bei Insolvenz eines GmbH-Gesellschafters? – oder: Das OLG Linz schert aus
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Schmerzengeld trotz Verweigerung einer medizinisch notwendigen Operation zur Beseitigung der Schmerzursache
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Medizin- und Gesundheitsrecht: „Aktuelles in Kürze“
Streit
Medizin- und Gesundheitsrecht: „Aktuelles in Kürze“
Streit
Medizin- und Gesundheitsrecht: „Aktuelles in Kürze“
Zwirchmayr / Streit
Ein Königreich und der Strudelteig: Brexit – aufgeschoben ist nicht aufgehoben
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Medizin- und Gesundheitsrecht: „Aktuelles in Kürze“
Kralik / Streit
Rote Karte! Der Ausschluss – Ein Dauerbrenner im Vereins- und Gesellschaftsrecht
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Arzneimittel oder Medizinprodukt?! - Anwendungsvorrang des AMG gilt auch für Präsentationsarzneimittel
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Medizin- und Gesundheitsrecht: „Aktuelles in Kürze“
Streit
Medizin- und Gesundheitsrecht: "Aktuelles in Kürze"
Streit / Zwirchmayr
GmbH-Gründung per Videokonferenz: Das Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz
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Medizin- und Gesundheitsrecht: "Aktuelles in Kürze"
Streit
Medizin- und Gesundheitsrecht: "Aktuelles in Kürze"
Streit
Medizin- und Gesundheitsrecht: "Aktuelles in Kürze"
Streit
Anmerkung zu OGH 4 Ob 133/16m: Empfehlung durch Augenarzt gegenüber Patienten zulässig?
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Medizin- und Gesundheitsrecht: "Aktuelles in Kürze"
Streit / Katary
Wer zahlt beschafft und wer beschafft darf auswählen - auch im Vergaberecht
pdf downloadHöhne / Koukal / Streit / Jung
Urheberrecht für die Praxis - Alles, was Sie wissen müssen
Streit
Eine Gewinnausschüttung wurde dem Vorstand zum Verhängnis - jetzt droht ihm das Gefängnis
pdf downloadStreit / Jung
Leerkassettenvergütung und Privatkopie nach dem Urheberrechtsgesetz - mit Anmerkungen von Sascha Jung und Georg Streit
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Achtung auf Risiken und Nebenwirkungen: Eine kurze Darstellung der aktuellen Rechtslage rund um den Versandhandel mit Arzneimitteln
pdf downloadStreit
Stiftungsrecht in Bewegung - aktuelle Rechtsprechung zum Privatstiftungsrecht - Teil II
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Stiftungsrecht in Bewegung - aktuelle Rechtsprechung zum Privatstiftungsrecht - Teil I
pdf downloadStreit / Standeker
Schadenersatzanspruch Studierender gegen die Universität wegen unzureichenden Lehrveranstaltungsangebots?
pdf downloadAm Ende ist alles wieder ganz einfach, aber wenn man das von Anfang an glaubt, dann bleibt man ein Tepp.
2001
Eintritt in die Höhne & In der Maur Rechtsanwälte OEG, die damit zur Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte OEG wird
2000
Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte
1995 - 2000
Rechtsanwaltsanwärter bei Dr. Thomas Höhne
1999
Graduierung zum Akademischen Europarechtsexperten
1997 - 1999
EUROJUS-Europarechtslehrgänge an der Donauuniversität Krems
1994
Sponsion zum Magister der Rechtswissenschaften
1987 - 1994
Studium der Rechtswissenschaften und Geschichte an der Universität Wien
Best Lawyers in Kooperation mit dem Handelsblatt listet Georg Streit unter Österreichs Beste Anwälte 2023 in den Gebieten "Gewerblicher Rechtsschutz" und "Medien- und Urheberrecht".
Georg Streit wird von IP Stars 2022 erneut zum „Copyright star“ und „Trade mark star“ gekürt.
„Best Lawyers“ empfiehlt Georg Streit in seiner diesjährigen Ausgabe der „Best Lawyers in Austria“ (2022) für die Bereiche „Intellectual Property Law“ und „Media Law“.
Best Lawyers in Kooperation mit dem Handelsblatt listet Georg Streit unter Österreichs Beste Anwälte 2021 in den Gebieten Gewerblicher Rechtsschutz und Medien- und Urheberrecht.
Georg Streit wird auch dieses Jahr von IP Stars zum "Copyright star 2021" und Trade mark star 2021" gekürt.
Georg Streit ist laut dem Ranking von IP Stars “Copyright star 2020" und "Trade mark star 2020".
„Best Lawyers“ empfiehlt Georg Streit in seiner diesjährigen Ausgabe der „Best Lawyers in Austria“ (2020) für die Bereiche „Intellectual Property Law“ und „Media Law“.
The Legal 500 nennt Mag. Georg Streit im Jahr 2019 als Schlüsselfigur bei h-i-p.
Best Lawyers, in Kooperation mit dem Handelsblatt, nennt Georg Streit im Jahr 2019 in den Fachgebieten Intellectual Property Law und Media Law.
Acquisition International hat Georg Streit im Zuge der 2017 Leading Adviser Awards den Titel „Leading Media and Entertainment Adviser of the Year” verliehen.
Corporate INTL, ein weltweites Businessmagazin und Beraterportal, hat den Titel Lawyer of the Year in Austria, in der Kategorie „Copyright Law” für 2017, an Georg Streit verliehen.
Best Lawyers hat uns auch dieses Jahr wieder im Ranking der besten Rechtsanwälte genannt: Georg Streit wurde in der Listung „Österreichs beste Anwälte 2016“ in den Kategorien IP-Recht und Medienrecht ausgezeichnet.
“Höhne, In der Maur & Partner has an outstanding reputation for media and entertainment. The firm’s media lawyers are described by clients as »strategic and pro-active« with leading expertise in print and broadcasting law. The firm also represents clients in film, music and digital media sectors. Co-founders Thomas Höhne and Thomas In der Maur manage the practice, which is also appointed by high profile individuals in cases of privacy violation.” – so schreibt Media Law International über uns. Und sieht uns im „Ranking Table 2016“ erneut auf Platz 1 im österreichischen Medienrecht.
„The Legal 500 – Europe Middle East & Africa (2013)” empfiehlt Georg Streit im Bereich “IT and Telecommunications”.
Das Handbuch „Legal Experts – Europe, Middle East & Africa (2013)” empfiehlt Georg Streit einmal mehr im Bereich “Intellectual Property”.
„Die Presse“ empfiehlt Georg Streit im „Handbuch Wirtschaftsanwälte“ 2012 im Bereich „IP, IT, Medien und Telekom“.
Georg Streit wird von „The European Legal 500 – US Special Edition 2012“ für die Gebiete „IT and telecommunications“ und „intellectual property and media“ empfohlen, letzteres ein Bereich in dem unsere Kanzlei unter den vier besten Österreichs gelistet wird. Darüber hinaus empfiehlt das Handbuch Höhne, In der Maur & Partner im Bereich „Real Estate and construction“.
Chambers Europe 2012 empfiehlt Georg Streit im Bereich „Media". Das Fachbuch schreibt über ihn: "Sources note his negotiating skills and quick responses."
Das Handbuch „The Legal 500 - Europe, Middle East & Africa (2012)" empfiehlt Georg Streit in den Bereichen "Intellectual property and media" und "IT and telecommunications". Das Handbuch schreibt über uns "Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte is dominant in the media sector, particularly for representing newspapers. Thomas Höhne is highly rated and in demand, and Georg Streit is also recommended".
„Chambers Europe 2011“ empfiehlt Georg Streit im Bereich „Medienrecht“.
Im Handbuch „The Legal 500 Europe, Middle East & Africa 2010” und in der "US Special Edition 2010" wird Georg Streit als “einer der gefragtesten Rechtsanwälte” im Bereich “IT and Telecommunications” angeführt. Er und sein “first-class team“ würden, so das Handbuch, “a great reputation“ im Bereich „Intellectual Property and media“ genießen. Besonders das gekoppelte Angebot von IP und IT werde von Klienten geschätzt.
Im Verzeichnis der „European Legal Experts 2008" wird Georg Streit für den Bereich „Intellectual Property" empfohlen. Das Handbuch „The Legal 500 Europe, Middle East & Africa (2008 Edition)" schreibt über Georg Streit im Bereich „EU, competition and public procurement": „Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH fields the respected Georg Streit, who has experience in unfair competition and public procurement". Weiters heißt es dort im Bereich „IT and telecommunications" über Georg Streit: „Georg Streit is considered an expert in internet law."
Die Handbücher „The European Legal 500, US Special Edition 2007" und "The Legal 500 - Europe, Middle East and Africa (2007 Edition)" schreiben über Georg Streit: "In addition to IP and IT, the firm also has an outstanding reputation for media law, where Georg Streit’s clients include private radio and television stations, film companies publishing houses and political parties."