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„Ausstempeln“ für die Klopause: sind WC-Pausen vom Arbeitgeber zu bezahlen?

Die Schweizer nehmen offenbar jeden Sch*** ganz genau, jedenfalls einige Uhrenhersteller. Wie diese Woche medial berichtet , hat ein Schweizer Uhrenproduzent einen speziellen Hang zur Genauigkeit und sogar gerichtlich durchgesetzt, dass seine Mitarbeiter:innen dazu verpflichtet sind, für WC-Pausen „auszustempeln“, was im Ergebnis dazu führt, dass die WC-Pausen „einzuarbeiten“ sind. Ob das ein branchenbedingtes Phänomen oder gar weiter verbreitet ist, dürfte gerade Gegenstand von Recherchen sein.

Das Tribunal Cantonal Neuchâtel jedenfalls hat das Pressemitteilungen zufolge für rechtmäßig befunden. Die Begründung stützt sich auf das schweizerische Arbeitsgesetz, das Arbeitspausen vorsieht, jedoch nicht definiert, was darunter fällt.

Die ordentliche Kapitalherabsetzung – Handlungsspielraum für Gesellschafter bereits bestehender GmbHs

Seit dem 1.1.2024 beträgt das Mindeststammkapital von neu gegründeten GmbHs statt EUR 35.000 nur noch EUR 10.000. Dies bietet Gesellschaftern bereits bestehender GmbHs die Möglichkeit, einen Teil ihrer Einlage durch eine ordentliche (effektive) Kapitalherabsetzung auf EUR 10.000 zurückzuerhalten, ohne gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr zu verstoßen.

In diesem Blogbeitrag wird dargestellt, welche Vor- und Nachteile eine ordentliche Kapitalherabsetzung für Gesellschafter bestehender GmbHs bietet.

Neues zum Cookie-Banner – Widerruf leicht gemacht

Das Klicken auf die Schaltflächen der Consent Management Platform, vulgo „Cookie-Banner“, gehört zum festen Bestandteil unserer heutigen Interneterfahrung. Beliebt ist dieser Banner weder bei den Betreibern noch bei den Nutzern von Websites. Doch sein Einbau ist für viele Onlineangebote eine rechtliche Pflicht.

Der Cookie-Banner zählt außerdem zu jenen Elementen einer Website, um deren Gestaltung und Funktion heftig juristisch gekämpft wird. Zahlreiche Beschwerdeverfahren vor den Datenschutzbehörden zwangen die Websitebetreiber schon bisher zu einer Überarbeitung ihrer Banner.

„Die Tagespresse“ paniert FPÖ

Der „Wirtshausbrief“ der Tagespresse, der sich über die von der FPÖ NÖ geforderte „Wirtshausprämie“ lustig gemacht hatte, ist bereits Legende. Über „Panierquote“, „Andreas-Hofer-Schnitzel“, „Gabalier-Fleischlaberl“ und die “mittelrohe Fleischschnitte“ statt „medium rare Steak“ lachte ganz Österreich.

Ganz Österreich? Nein! Eine unbeugsame politische Partei hielt es für notwendig, gegen die Tagespresse mit Unterlassungsklage vorzugehen. Ein Debakel in der ersten Instanz reichte nicht, nun liegt auch das Urteil der zweiten Instanz (OLG Wien) vor: der „Wirtshausbrief“ war „eindeutig als satirische Auseinandersetzung mit der politischen Forderung der Klägerin zu werten.“

Kann man Kickl den Volkskanzler „wegnehmen“?

Der Wahlkampf läuft auf Hochtouren und bekanntlich geizt die FPÖ vor allem in dieser Zeit nicht mit kontroversen Parolen und Wortkreationen. Die neueste Schöpfung der blauen Spindoktoren ist die Bezeichnung „Volkskanzler“ für ihren Spitzenkandidaten, Herbert Kickl. Er soll der Kanzler „aus dem Volk, für das Volk“ werden, der gegen die "Eliten" antritt.

Dieser Begriff war ab 1933 in Reden und Propagandazeitschriften sowie auf Plakaten der NSDAP zu finden. Im Duden des Jahres 1941 ist unter "Volkskanzler" zu lesen: "Bezeichnung für Hitler zum Ausdruck der Verbundenheit zwischen Volk und Führer". Fairerweise muss allerdings erwähnt werden, dass auch die SPÖ den damaligen Bundeskanzler Alfred Gusenbauer 2007 zumindest einmal als „Volkskanzler“ in Stellung brachte. Auch Leopold Figl und Bruno Kreisky wurden mit dieser Bezeichnung bedacht. Eine kritische Auseinandersetzung wäre also auch schon vor einigen Jahrzehnten angebracht gewesen.

Nie sollst du so befragen...
Die Finanz und ihr Vereins-Fragebogen

„Auf was die Fachleut alles draufkommen, wenn man sie lasst“, wunderte sich schon Kaiser Joseph, als er – jedenfalls bei Herzmanovsky–Orlando – mit der Bahnwärterstochter Innocentia Walpurga Maria-Taferl Zell und am Gestade, genannt Nozerl, konversierte. Es sind in diesem Jahrtausend zwar nicht mehr die Beamten des Kaisers, die auf so manches draufkommen, aber lassen tut man sie immer noch.

Merken tut man das dann, wenn man das Formular „Antrag auf Vergabe einer Steuernummer für Vereine“ auszufüllen sich anschickt. Denn das Formular besteht hauptsächlich aus einem „Fragebogen“, der in der Tat Fragen aufwirft. So lautet die erste Frage allen Ernstes: „Wie lautet die genaue Bezeichnung des Vereins?“ Hm, Bezeichnung. Man kann sich zwar vorstellen, dass so mancher Verein schon als so manches bezeichnet wurde, aber was soll dieser Terminus in einem rechtlich relevanten Formular? Ob am Ende der Name des Vereins gemeint ist? Das wäre der Terminus, den das Vereinsgesetz verwendet.

Das (fast) perfekte Werkzeug für Vereinspraktiker

Druckfrisch liegt bei uns der neueste Kodex „Vereinsrecht und Steuern 2024“ (erschienen im Linde Verlag) auf dem Tisch und die Gesetzessammlung lässt für Praktiker im Vereinsrecht kaum Wünsche offen. Neben dem Vereinsgesetz finden sich dort auch alle relevanten Bestimmungen für die Gemeinnützigkeit (sowohl BAO als auch EStG werden in den relevanten Teilen wiedergegeben und sogar die Vereinsrichtlinien, also die Auslegungshilfe für die gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen, ist zu finden, was sehr hilfreich ist). Daher an dieser Stelle eine klare Kaufempfehlung!

Einen Schönheitsfehler gibt es jedoch: Sowohl die Musterstatuten des Innenministeriums als auch jene des Finanzministeriums sind vollständig abgedruckt, was schon einmal die Frage aufwirft, warum zwei Musterstatuten abgedruckt sind, die sich doch in wesentlichen Teilen nicht unterscheiden. Das wäre aber noch halb so wild, würden beide Musterstatuten nicht gleichermaßen sowohl gesetzwidrige als auch sinnlose Passagen enthalten. Eine Kostprobe gefällig?

Sieg für Satire

Kaum als Rechtsanwältin eingetragen, feiert Kerstin Köcher von Höhne, In der Maur & Partner einen beachtlichen Erfolg für die Presse- und Meinungsfreiheit.

Die FPÖ Niederösterreich hat die Klage gegen „Die Tagespresse“ betreffend die versendeten „Wirtshausbriefe“ am Handelsgericht Wien in erster Instanz verloren. Das Satireportal hatte im April die Schaffung einer neuen "Abteilung zur Förderung der patriotischen Esskultur" thematisiert. Diese sollte eine Wirtshausprämie an jene Betriebe auszahlen, die entsprechende „patriotische“ Produkte anbieten und eine "Panierquote" erfüllen würden.

Spar gegen Verein gegen Tierfabriken
Oder: Von der Kunst, Kritik zu üben

Dass das Match Spar gegen Verein gegen Tierfabriken (VgT) im vergangenen Oktober vor dem OGH zu Ende ging (Thema war zunächst nur die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, aber die Aussagen des OGH haben die Weichen für den weiteren Fortgang des Verfahrens gestellt), hat sich ja herumgesprochen. Aus formalrechtlicher Sicht war es nur ein Teilsieg für den VgT, aus (gesellschafts) politischer Sicht aber im Wesentlichen ein Sieg, und zwar ein Sieg, der über den Anlassfall weit hinausgeht.

Der Verein als sicherer Hafen vor Enteignung und Insolvenz? Vorsicht, Schmähtandler unterwegs!

Ein Gespenst geht um – na gut, nicht in ganz Europa, aber immerhin in Österreich, und auch in Deutschland. Das Gespenst heißt Verein, und um den Hals trägt es ein Taferl mit der Aufschrift „Gründe mich!“ An der Nase geführt wird dieses Gespenst von windigen Beratern, die Menschen, die sich Sorgen um ihr Eigentum machen, eine Vereinsgründung als die ideale Lösung anpreisen (und oft die Statuten dazu gleich um deutlich überhöhte Honorare verkaufen).