F vs. Tagespresse: 0:2. Mahlzeit!
Der "Wirtshausbrief" der Tagespresse parodierte die von der FPÖ NÖ geforderte "Wirtshausprämie" mit humorvollen Begriffen wie "Panierquote" und "Andreas-Hofer-Schnitzel". Die FPÖ reagierte mit einer Unterlassungsklage, ihre Berufung wurde nun in zweiter Instanz abgewiesen.
Das OLG Wien urteilte, der Brief sei "eindeutig als satirische Auseinandersetzung" zu werten. Die Gerichte trauten den Empfängern zu, trotz FPÖ-Logo den satirischen Charakter zu erkennen. Außerdem müssten Parteien mit polarisierenden Forderungen öffentliche Gegenreaktionen erwarten. Ironischerweise profitierte die Tagespresse von der Klage durch einen Zuwachs an Abonnenten. Der FPÖ steht noch die Möglichkeit einer Revision beim Obersten Gerichtshof offen.
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hier unseren Beitrag von
Thomas Höhne und
Kerstin Köcher!