Fragen?
Rat & Tat

Nie sollst du so befragen...
Die Finanz und ihr Vereins-Fragebogen

„Auf was die Fachleut alles draufkommen, wenn man sie lasst“, wunderte sich schon Kaiser Joseph, als er – jedenfalls bei Herzmanovsky–Orlando – mit der Bahnwärterstochter Innocentia Walpurga Maria-Taferl Zell und am Gestade, genannt Nozerl, konversierte. Es sind in diesem Jahrtausend zwar nicht mehr die Beamten des Kaisers, die auf so manches draufkommen, aber lassen tut man sie immer noch.

 

Merken tut man das dann, wenn man das Formular „Antrag auf Vergabe einer Steuernummer für Vereine“ auszufüllen sich anschickt. Denn das Formular besteht hauptsächlich aus einem „Fragebogen“, der in der Tat Fragen aufwirft. So lautet die erste Frage allen Ernstes: „Wie lautet die genaue Bezeichnung des Vereins?“ Hm, Bezeichnung. Man kann sich zwar vorstellen, dass so mancher Verein schon als so manches bezeichnet wurde, aber was soll dieser Terminus in einem rechtlich relevanten Formular? Ob am Ende der Name des Vereins gemeint ist? Das wäre der Terminus, den das Vereinsgesetz verwendet.

 

„Wo befindet sich die Vereinsleitung?“ lautet die nächste Frage. Das will die Finanz wirklich wissen? Dass die Vereinsleitung gerade auf Urlaub ist, zum Beispiel? Und überhaupt – Vereinsleitung. Schon wieder so ein Begriff, der im ganzen Vereinsgesetz nicht vorkommt. Man könnte doch auch einfach nach der Adresse des Vereins fragen. Was das Formular mit dem nächsten Satz auch in der Tat tut. Also warum nicht gleich?

 

Bei der nächsten Frage muss es sich geradezu um eine Scherzfrage handeln, denn die lautet: „ZVR–Zahl (falls bekannt)“.  Klar, es könnte sich ja auch um eine Geheimzahl handeln, die die bekanntlich heimtückische Vereinsbehörde dem Verein, als sie ihn ins Zentrale Vereinsregister eingetragen hat, einfach nicht gesagt hat.

 

Auch bei der nächsten Frage greifen die Schöpfer des Formulars tief in die Kiste mit der Aufschrift „dem Vereinsgesetz unbekannte Termini“, fragen sie doch nach „Obfrau/Obmann des Vereines“. Einmal abgesehen davon, dass es diese Bezeichnungen im Vereinsgesetz nicht gibt, es gibt aber auch jede Menge Vereine, die in ihren Statuten solche Funktionen nicht kennen. Und wenn damit irgendeine Art von, sagen wir, Chef gemeint ist– ein Verein muss nicht einmal einen Chef haben. Auch keine Chefin. Was er haben muss, sind vertretungsbefugte Personen. Aber die scheinen die Finanz ja nicht zu interessieren.

 

Dass das Formular dann ausgerechnet die Sozialversicherungsnummer dieser ominösen Obpersonen wissen will, wundert uns schon nicht mehr, auch wenn man sich schon fragt: warum eigentlich? Die braucht die Finanz, wenn sie dem Verein eine Steuernummer geben will? Ganz abgesehen davon, dass es Leute geben soll, die eine solche Nummer nicht haben. Das wäre aber auch schon die einzige Information, die einem Auszug aus dem der Öffentlichkeit (also auch der Finanz) unentgeltlich zur Verfügung stehenden ZVR nicht zu entnehmen wäre. Testet hier der Staat die Abschreibkünste der Rechtsunterworfenen?

 

„Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen“, so Mephisto zu Faust in der Hexenküche. Er hat unsere Finanzer nicht gekannt! Und auch wenn er zuvor sagt „wer will sich mit den Narr’n befassen?“ – nein, er hat sie sicher nicht gekannt.