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Rat & Tat

Sieg für Satire

Kaum als Rechtsanwältin eingetragen, feiert Kerstin Köcher von Höhne, In der Maur & Partner einen beachtlichen Erfolg für die Presse- und Meinungsfreiheit.

Die FPÖ Niederösterreich hat die Klage gegen „Die Tagespresse“ betreffend die versendeten „Wirtshausbriefe“ am Handelsgericht Wien in erster Instanz verloren. Das Satireportal hatte im April die Schaffung einer neuen „Abteilung zur Förderung der patriotischen Esskultur“ thematisiert. Diese sollte eine Wirtshausprämie an jene Betriebe auszahlen, die entsprechende „patriotische“ Produkte anbieten und eine „Panierquote“ erfüllen würden.

Entgegen dem Vorbringen der FPÖ, es handle sich nicht um eine offenkundig erkennbare Satire sondern um bloßen Missbrauch ihres Namens und ihres Logos, beurteilte das Handelsgericht Wien die Aktion der „Tagespresse“ als zulässig, da die Briefe vom durchschnittlichen Leser als Satire eingestuft werden und trug der FPÖ Kostenersatz für das Verfahren in Höhe von EUR 10.467,55 auf. Dabei folgt das HG Wien der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der Satire als wesentlichen Bestandteil des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung einstuft.

derStandard.at – Fake-Briefe: FPÖ Niederösterreich blitzt mit Klage gegen „Tagespresse“ ab