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Jetzt neu: Unsere maßgeschneiderte Homeoffice-Lösung

Seit 1.4.2021 ist das neue Homeoffice-Gesetz in Kraft. Es brachte einige Neuerungen, die es nun umzusetzen gilt:

Für die Einführung von Homeoffice bedarf es jetzt zwingend einer schriftlichen Vereinbarung. Diese kann mit dem Dienstnehmer selbst oder - falls ein Betriebsrat vorhanden ist - mittels Betriebsvereinbarung geschlossen werden. Dienstnehmer haben Anspruch auf Kostenersatz für die von ihnen bereitgestellten digitalen Arbeitsmittel. Welche Neuerungen das Homeoffice-Gesetz noch bringt, lesen Sie in unserem Blog.

Planen Sie Homeoffice in Ihrem Betrieb einzuführen und benötigen dabei Hilfe? Dann haben wir die Lösung für Sie. Mit unserem Homeoffice-Lösung unterstützen wir Sie bei der Erstellung der für Sie maßgeschneiderten Homeoffice-Vereinbarung.

Unsere Homeoffice-Lösung enthält:

• Ein gemeinsames Gespräch (per Videokonferenz oder bei uns in der Kanzlei) im Ausmaß von bis zu zwei Stunden zur Ausarbeitung der individuellen Erfordernisse der Homeoffice-Regelung für Ihren Betrieb und

• die Erstellung einer Homeoffice-Einzelvereinbarung oder Homeoffice-Betriebsvereinbarung

Pauschalpreis: EUR 1.850,00 zzgl 20 % USt

Sie interessieren sich für eine von uns für Sie maßgeschneiderte Homeoffice-Lösung? Dann kontaktieren Sie unser Arbeitsrechtsteam (georg.streit@h-i-p.at, alina.alavikia@h-i-p.at und nikolaus.sauerschnig@h-i-p.at).