Seit 1.4.2021 ist das neue Homeoffice-Gesetz in Kraft. Es brachte einige Neuerungen, die es nun umzusetzen gilt:
Für die Einführung von Homeoffice bedarf es jetzt zwingend einer schriftlichen Vereinbarung. Diese kann mit dem Dienstnehmer selbst oder - falls ein Betriebsrat vorhanden ist - mittels Betriebsvereinbarung geschlossen werden. Dienstnehmer haben Anspruch auf Kostenersatz für die von ihnen bereitgestellten digitalen Arbeitsmittel. Welche Neuerungen das Homeoffice-Gesetz noch bringt, lesen Sie in unserem
Blog.
Planen Sie Homeoffice in Ihrem Betrieb einzuführen und benötigen dabei Hilfe? Dann haben wir die Lösung für Sie. Mit unserem Homeoffice-Lösung unterstützen wir Sie bei der Erstellung der für Sie maßgeschneiderten Homeoffice-Vereinbarung.
Unsere Homeoffice-Lösung enthält:
• Ein gemeinsames Gespräch (per Videokonferenz oder bei uns in der Kanzlei) im Ausmaß von bis zu zwei Stunden zur Ausarbeitung der individuellen Erfordernisse der Homeoffice-Regelung für Ihren Betrieb und
• die Erstellung einer Homeoffice-Einzelvereinbarung oder Homeoffice-Betriebsvereinbarung
Pauschalpreis: EUR 1.850,00 zzgl 20 % USt
Sie interessieren sich für eine von uns für Sie maßgeschneiderte Homeoffice-Lösung? Dann kontaktieren Sie unser Arbeitsrechtsteam (
georg.streit@h-i-p.at,
alina.alavikia@h-i-p.at und
nikolaus.sauerschnig@h-i-p.at).