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Coronavirus

Verordnungs-Troubles (24.9.2020)

Der Gesundheitsminister hat‘s derzeit nicht leicht mit seinen Juristen (aber wer hat‘s denn überhaupt schon leicht mit Juristen?). Übrigens eine gute Gelegenheit, Alexis Sorbas zu zitieren: „Life is trouble. Only death is not. To be alive is to undo your belt and look for trouble.” Diese Suche wär geglückt – wir landen bei der ab 21.9. geltenden COVID-19-Maßnahmenverordnung. Die Bestimmungen, die für den Betreiber einer Betriebsstätte gelten, werden wie folgt ergänzt:

 

„(1a) Der Betreiber darf Besuchergruppen nur einlassen, wenn diese

  1. aus maximal zehn Erwachsenen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder minderjährigen Kindern, gegenüber denen Aufsichtspflichten wahrgenommen werden, oder
  2. aus Personen bestehen, die im gemeinsamen Haushalt leben.“

 

„Minderjährige Kinder“. So so. In der Juristenschule habe ich gelernt, dass man bis 7 Jahre Kind ist, und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr minderjährig. Also: alle Kinder sind minderjährig, aber nicht alle Minderjährigen sind Kinder. Es gilt also, intelligent zu interpretieren. „Ihre minderjährigen Kinder“ soll offensichtlich zum Ausdruck bringen, dass dies minderjährige Kinder der „maximal zehn Erwachsenen“ sind. OK. Aber was machen wir mit „minderjährigen Kindern, gegenüber denen Aufsichtspflichten wahrgenommen werden“? Das sollen ja dann eben nicht Kinder der beaufsichtigenden Erwachsenen sein! Also was jetzt – Kinder oder Minderjährige? Der interpretierende Jurist setzt den Rotstift an und streicht das Wort „Kindern“, malt ein großes M als Anfangsbuchstaben von minderjährigen, dann passt’s.

 

Warnung: Schlagen Sie jetzt ja nicht § 865 ABGB nach. Dort steht nämlich: „Kinder unter sieben Jahren …“ (und dieser Paragraf kommt nicht aus dem Gesundheitsministerium.) Wenn es Kinder unter sieben Jahren gibt, dann muss es auch solche über sieben Jahre geben, sonst hätte diese Formulierung ja keinen Sinn! Aber die gibt es nicht, das lernt man ja schon in der Juristenschule. Da wird offenbar ein Begriff (Kind) doppelt determiniert. Eins durch zwei, gewissermaßen. Hendiadyoin, nennt das der (Alt)grieche. Womit wir wieder bei Alexis Sorbas wären. Der da sagte: „You think too much, that is your trouble. Clever people and grocers, they weigh everything.“ And lawyers too. Obwohl sie ja weder clever people nor grocers sind.