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Lieferservice statt Ladenverkauf - worauf ist bei der Umstellung zu achten? (24.3.2020)

Zahlreiche Unternehmen leiden aufgrund der vom Gesetzgeber und der Regierung verhängten Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 (vor allem der Betretungsverbote ihrer Betriebsstätten) unter starken Umsatzeinbußen. Die Eröffnung eines Webshops und die telefonische Entgegennahme von Aufträgen sind Möglichkeiten, die Verluste durch das Ausbleiben von Kunden im Geschäftslokal zu verringern und damit das Überleben des Unternehmens über die derzeitige Krise hinaus zu sichern. Über den Versandhandel kann das Unternehmen seinen Kundinnen und Kunden eine Einkaufsmöglichkeit ohne jeden physischen Kontakt und auch rund um die Uhr bieten.

 

Unerlässlich ist, dass sich die Unternehmen mit den rechtlichen Anforderungen an die so genannten „Fernabsatzgeschäfte“ vertraut machen, die sie in einem solchen Fall über Internet und Telefon anbieten werden. Die (EU-weit einheitlichen) Vorgaben zum Schutz von Verbrauchern sind überaus detailliert und streng. Die Betreiber von Webshops müssen die Kunden vor dem Kauf ausführlich über die Produkte, Preise, die Versand- und Zahlungsbedingungen, die Möglichkeit einer Streitschlichtung und das Rücktrittsrecht informieren. Die Gestaltung des Bestellvorgangs ist zum Großteil vorgegeben. In vielen Fällen haben die Verbraucherkunden die Möglichkeit, binnen 14 Tagen von einem bereits geschlossenen Vertrag ohne jede Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Webshopseite benötigt, so wie jede geschäftliche Website, ein Impressum bzw. eine Offenlegung nach dem ECG und dem Mediengesetz.

 

Eine unvollständige oder unrichtige Umsetzung dieser Vorgaben kann teuer werden. Im worst case kommen die Verträge überhaupt nicht gültig zustande oder haben die Kunden über ein Jahr lang die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Verstöße gegen das Fernabsatzrecht werden mit einer Verwaltungsstrafe geahndet und können u.a. von Mitbewerbern und Verbraucherschutzorganisationen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verfolgt werden.

 

Mit dem Aufbau des Webshops als neuen Vertriebsweg sind natürlich auch Lösungen für Lager und Logistik zu schaffen und entsprechende Vereinbarungen mit Partnern auszuhandeln. Und dass beim „Fernabsatz“ das Datenschutzrecht eine wichtige Rolle spielt, leuchtet natürlich ein.

 

Wenn Sie am Überlegen sind, jetzt auf Versandhandel umzusteigen, unterstützen wir Sie gerne mit unserer Expertise.

 

Tel.: (43-1) 521 75-16
E-Mail: alexander.koukal@h-i-p.at