Fragen?
Rat & Tat
Datenschutz

ePrivacy neu – schlägt das Pendel nun in die andere Richtung aus? (16.3.2020)

Aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 1.10.2019 (C-673/17 – Planet49) haben viele Websitebetreiber gerade erst ihre Cookiebanner angepasst. Dabei sprach der EuGH im Wesentlichen nur deutlich aus, was bei genauerem Studium der Rechtsvorschriften ohnehin klar sein musste: Wenn eine Einwilligung für das Setzen von Cookies eingeholt wird, dann muss diese von den Usern durch ein aktives Verhalten in Kenntnis der Sachlage erteilt werden. Die vorangehakte Checkbox, der auf „Ja“ gestellte Regler oder ein simples „OK“ auf dem Banner lassen sich seither nicht mehr als „Graubereich“ rechtfertigen.

Die derzeit geltenden rechtlichen Anforderungen an den Einsatz von marketingrelevanten Cookies stellen die Onlinewerbewirtschaft vor ein Dilemma. Wenn Internetnutzer gefragt werden, ob sie ihr Verhalten beobachten lassen wollen, was werden die meisten dann antworten? Auf der anderen Seite fühlen sich die Nutzer durch die allgegenwärtigen, immer größeren Cookiehinweise genervt.

Eine Auflösung der aktuellen Situation erhoffen sich alle Seiten von der ePrivacy-Verordnung. Die Vorstellungen dazu gehen allerdings weit auseinander. Nachdem die bisherigen Entwürfe der Verordnung keine Einigung unter den beteiligten Interessensgruppen gefunden haben, versucht die kroatische Ratspräsidentschaft einen neuen Anlauf, der als Gegenbewegung des Pendels bezeichnet werden kann. Der Letztstand vom 6.3.2020 ist unter der Adresse https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CONSIL:ST_6543_2020_INIT&from=EN) abrufbar.

Wohl deshalb, weil die Einwilligung zu Marketingcookies schwierig zu bekommen ist, sollen solche Cookies durch das „berechtigte Interesse“ der Websiteanbieter ganz ohne eine Einwilligung gesetzt werden können. Schließlich, so liest man in den Erwägungsgründen, werden die Nutzer mittlerweile schon so oft aufgefordert, der Speicherung von Daten in ihren Endgeräten zuzustimmen, dass sie die Informationen darüber in ihrer Überforderung möglicherweise gar nicht mehr lesen.

Zu den „berechtigten Interessen“ zählt der jüngste Entwurf ausdrücklich die Interessen der Betreiber von gänzlich oder überwiegend werbefinanzierten Webangeboten, also Plattformen, die ohne eine direkte Geldleistung konsumiert werden können, etwa Onlinezeitungen oder audiovisuelle Mediendienste.

Allerdings dürfen die derart gewonnenen Daten nicht für die Erstellung von individuellen Nutzerprofilen verwendet und auch nicht ohne vorherige Anonymisierung an Dritte weitergegeben werden. Darüber hinaus sind weitere Anforderungen an die Berufung auf ein „berechtigtes Interesse“ vorgesehen, wie eine – allerdings durch den Anbieter selbst vorzunehmende – Abschätzung der Folgen. Die Betroffenen sind zu informieren und bekommen ein Widerspruchsrecht.

Werden wir also in Zukunft wieder weniger Cookiebanner sehen? Wir halten Sie auf dem Laufenden. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihre Website die derzeit geltenden Anforderungen erfüllt, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mag. Alexander Koukal LL.M.
Partner

Tel.: (43-1) 521 75-16
E-Mail: alexander.koukal@h-i-p.at