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Vergaberecht: BVergG 2018 in Kraft getreten


Die große Vergaberechtsreform 2018 ist am 21.8.2018 in Kraft getreten (BGBl I Nr. 65/2018). Ab dem 21.8.2018 ersetzen das Bundesvergabegesetz 2018 – BVergG 2018 – und für Konzessionsvergaben das Bundesvergabegesetz Konzessionen – BVergGKonz2018 – das BVergG 2006. Flankiert werden diese durch Adaptierungen des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012, zwei Novellen zum BVergG 2018 und zum BVergGKonz2018, die am 18.10.2018 in Kraft treten werden und die neue Schwellenwerteverordnung 2018 und die BVwG-Pauschalgebührenverordnung 2018.

Vergabeverfahren, die ab dem 21.8.2018 eingeleitet werden, sind bereits nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen zu führen.

Für alle vergaberechtlichen Fragen stehen Ihnen Georg Streit und unser Vergaberechtsteam zur Verfügung.