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Für Lootbox bezahlt – Geld zurück? (25.7.2022)

Kaum etwas ist in der Gamingwelt derzeit so umstritten wie Lootboxen. Während sie ein Teil der Videospieler nützt, sind sie für viele ein Ärgernis, bei nicht wenigen gar verhasst. Trotz der aller Kontroversen bedeuten die Lootboxen für die Spieleentwickler eine zusätzliche Einnahmequelle, die ihnen beträchtliche Gewinne verschafft. Dass das Geschäft mit den Lootboxen auch im rechtlichen Sinne ein „Glücksspiel“ sein könnte, würde diesem Geschäftsmodell allerdings einen Riegel vorschieben.

  1. Für diejenigen, die (noch) nicht mit Lootboxen vertraut sind, eine kurze Erläuterung:

Für die Spieler bedeutet die Lootbox eine Steigerung des Spielerlebnisses. In der Regel kauft der Videospieler mit der Lootbox virtuelle Gegenstände oder Leistungen, wie etwa einen stärkeren spielbaren Charakter oder eine stärkere virtuelle Waffe für sein Videospiel. Welchen Inhalt die Lootbox hat, ist dem Spieler Kauf und Zahlung noch nicht bekannt. Der Spieler selbst hat in der Regel keine Einflussmöglichkeit auf den Inhalt der Lootbox. Die Entscheidung fällt zufallsabhängig durch einen Algorithmus.

Leicht darstellen lässt sich das System der Lootboxen am Beispiel der beliebten Fußballsimulationsreihe „FIFA“: Videospieler haben in einem Spielmodus die Möglichkeit, ein eigenes Team zusammenzustellen. Um ihr Team zu verbessern, können sie sich entweder selbst – durch die eigene „Performance“ – bessere (Fußball-)Spieler erspielen oder aber den einfacheren, schnelleren Weg gehen und über Lootboxen (sogenannte „FIFA-Packs“) direkt bessere Spieler kaufen – und darauf hoffen, dass diese die eigene Performance zu verbessern helfen. Welcher Spieler sich letztlich in dem „FIFA-Pack“ befindet, weiß der Videospieler jedoch nicht.

Kauft ein Spieler ein „FIFA-Pack“, hat er die Chance, einen wertvollen Spieler wie Cristiano Ronaldo zu erhalten. Hat er Pech, erhält er vielleicht nur Maximilian Hofmann, der sein virtuelles Team zumindest nicht vergleichbar verstärken wird (hier bitte ich um Entschuldigung bei meinen Rapid Fan-Kollegen). Welcher Spieler sich letztlich im „FIFA-Pack“ befindet, hängt letztlich (zumindest überwiegend) vom Zufall ab.

  1. Damit sind wir bei der rechtlichen Definition von Glücksspiel angelangt:

Werden die Lootboxen nämlich entgeltlich erworben und hängt der Inhalt überwiegend vom Zufall ab, handelt es sich nach herrschender Meinung um Glücksspiel iSd GSpG.

Die Durchführung von Glücksspiel ist in Österreich aber nur erlaubt, wenn der Anbieter über eine Konzession verfügt. Eine solche besitzt jedoch keiner der Spieleentwickler. Wer daher Lootboxen in der oben beschriebenen Art und Weise ohne Konzession anbietet, bietet hierzulande illegal Glücksspiel an.

Dies hat aus Sicht derjenigen, die von Österreich aus Zahlungen für solche Lootboxen getätigt haben, eine erfreuliche Wirkung. Werden nämlich Einzahlungen an den im Inland illegal anbietenden Glücksspielunternehmer geleistet, sind diese „Glücksspielverträge“ nichtig und die Einzahlungen können nach ständiger Rechtsprechung des OGH zurückgefordert werden. Allfällige AGB der Anbieter, die die Anwendung einer anderen Rechtsordnung als die österreichische oder einen anderen (ausländischen) Gerichtsstand vorsehen, sind in der Regel unzulässig und ändern somit nichts an diesem Rückforderungsanspruch.

Für weitere Fragen dazu und insbesondere zur Prüfung, ob Ihre Einzahlungen für Lootboxen zurückgefordert werden können, steht Ihnen unser Glücksspielrechtsteam (georg.streit@h-i-p.at und nikolaus.sauerschnig@h-i-p.at) gerne zur Verfügung.

 

Übrigens: Georg Streit und Nikolaus Sauerschnig haben auch kürzlich ihren Beitrag zum EU-Glücksspielrecht im Handbuch „EU-Recht“ des WEKA-Verlags auf den neuesten Stand gebracht.

Das Buch finden Sie unter www.weka.at/verlag/Recht-Steuern/Wirtschaftsrecht/EU-Recht-1040300