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Endlich: die neue Flexible Kapitalgesellschaft ist in der Pipeline! (31.05.2023)

Mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023), das seit 26.5.2023 in Begutachtung ist, erfolgt die Einführung der lang herbeigesehnten Flexiblen Kapitalgesellschaft – kurz: FlexKapG – oder Flexible Company. Die Regelung wird in einem eigenen Bundesgesetz, dem Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG), erfolgen, wobei das GmbH-Gesetz subsidiär anwendbar sein wird. Das FlexKapGG soll am 1.11.2023 in Kraft treten.

 

Mit der Einführung der FlexKapG, die eine Zwischenstellung zwischen GmbH und AG einnehmen soll, sind folgende wesentliche Neuerungen verbunden:

 

-Senkung des Mindeststammkapitals von EUR 35.000,00 auf EUR 10.000,00 und der Mindeststammeinlage der Gesellschafter von EUR 70,00 auf EUR 1,00

 

-Wegfall des Einstimmigkeitserfordernisses zur Fassung von Umlaufbeschlüssen

 

-Einführung einer uneinheitlichen Stimmabgabe

 

-Einführung einer gesellschaftsrechtlichen Mitarbeiterbeteiligung durch Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen, mit denen ein Teilnahmerecht an Generalversammlungen, nicht aber ein Stimmrecht und ein Recht auf Anfechtung oder auf Nichtigerklärung von Gesellschafterbeschlüssen verbunden ist;

 

-Einführung eines Mitverkaufsrechts der Unternehmenswert-Beteiligten

 

-Änderung der Form der Anteilsübertragung und Übernahmeerklärungen bei Kapitalerhöhungen, sodass diese zukünftig auch in der Form erfolgen können, dass ein Notar oder ein Rechtsanwalt eine Urkunde darüber errichtet

 

-Einführung flexibler Kapitalmaßnahmen, die derzeit nur bei der AG möglich sind (Erwerb eigener Anteile, bedingtes Kapital und genehmigtes Kapital)

 

Neben dem GesRÄG 2023 ist auch das Start-Up-Förderungsgesetz, mit dem eine eigene abgabenrechtliche Begünstigung für die gesellschaftsrechtliche Mitarbeiterbeteiligung geschaffen wird, seit 26.5.2023 in Begutachtung. Nach dem Gesetzesentwurf sollen 75 % des Bezugs mit einem festen Steuersatz von 27,5 %, der Rest mit dem jeweiligen Lohnsteuersatz besteuert werden. Die Steuerlast soll darüber hinaus erst im Exitfall anfallen.

 

Durch die Einführung der FlexKapG und die steuerliche Begünstigung der gesellschaftsrechtlichen Mitarbeiterbeteiligung soll die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreich verbessert werden. Das Ende der Begutachtungsfrist ist der 7.7.2023, bis zu diesem Zeitpunkt können Stellungnahmen zu den Gesetzesentwürfen abgegeben werden. Mit einem Beschluss des Gesetzes ist voraussichtlich gegen Ende des Sommers, spätestens im Herbst zu rechnen.