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Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 – GG 2015


Am 1.1.2016 ist das Gemeinnützigkeitsgesetz in Kraft getreten. Es bringt eine Reduktion von Verwaltungsaufwand und eine Effizienzsteigerung im Stiftungs- und Fondswesen, sowie eine Erhöhung der Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, der Anzahl der gemeinnützigen Stiftungen und der quasi-Internationalen Organisationen mit Sitz in Österreich und schließlich eine Erhöhung der Attraktivität Österreichs als Standort quasi-internationaler Organisationen.

Die wesentlichen Neuerungen sind:

Vereinfachung der Behördenstruktur
Abzugsfähigkeit von Zuwendungen zur Vermögensausstattung
Abzugsfähigkeit von Zuwendungen von der Zwischensteuer
Befreiung Grunderwerbsteuer und Grundbuch-Eintragungsgebühr für unentgeltliche Erwerbe gemeinnütziger Körperschaften
Stiftungseingangssteuerbefreiung für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen
Schaffung einer neu definierten Kategorie Quasi-internationaler Organisationen samt steuerlicher Erleichterung

Sie wollen mehr über die Auswirkungen des GemeinnützigkeitsG 2015 auf die gemeinnützige Stiftung erfahren? Weiterführende Informationen finden Sie auf www.gemeinnuetzige-stiftung.at.