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Rat & Tat

Bewegung im Steuerrecht – die Bundesregierung entdeckt die Gemeinnützigkeit


Noch im Herbst soll ein Gemeinnützigkeitspaket beschlossen werden, das – Überraschung! – wirklich zu begrüßen ist. Wenn es denn wirklich kommt. Die Eckpunkte:

Einfaches, unbürokratisches, gemeinnütziges Stiftungsrecht („Bundesstiftungs- und Fondsgesetz“) als langfristiges Finanzierungsinstrument für gemeinnützige Projekte. Die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung soll annähernd so einfach und schnell werden, wie die Gründung eines Vereins.
* Steuerlich begünstigte Kapitalausstattung von spendenbegünstigten, gemeinnützigen Stiftungen bis zu 10% der Jahreseinkünfte und max. 500.000 € für 5 Jahre
* Befreiung von der Grunderwerbsteuer und der Grundbucheintragungsgebühr bei Immobilien- und Grundstückspenden an gemeinnützige Einrichtungen
* Steuerliche Begünstigung zusätzlicher Kunst- und Kultureinrichtungen
* Gleichstellung von Privatpersonen und Privatstiftungen bei der Absetzbarkeit von Spenden (Lösung der Zwischensteuerproblematik)

Umfassende Anreize für Spenden und Zuwendungen an spendenbegünstigte, gemeinnützige Einrichtungen:
Ermöglichung der Mittelweitergabe an andere gemeinnützige Einrichtungen bei gleichem oder ähnlichem gemeinnützigen Zweck – und das heißt: der strenge Grundsatz der unmittelbaren Förderung der gemeinnützigen Zwecke als Voraussetzung der Gemeinnützigkeit fällt, verboten soll nur die kaskadenartige Weitergabe sein.
Das Ansiedeln internationaler NGOs wird attraktiviert, um Österreich als internationalen Standort zu stärken und seine Bedeutung zu heben.

Insgesamt also gute Neuigkeiten für NPOs und NGOs – wir bleiben am Ball und informieren Sie!