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Markenrecht

Hat es sich ausgerittert? Nein! – die quadratische Verpackung von Ritter Sport bleibt geschützt (27.7.2020)

Mit seiner Entscheidung vom 23. Juli 2020 hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) die Löschungsanträge gegen die Formmarken von Ritter Sport zurückgewiesen.

Nach dem deutschen Markengesetz ist eine Formmarke nicht schützbar, wenn ausschließlich die Form der Marke der Ware einen wesentlichen Wert verleiht.

Die typische quadratische Verpackung von Ritter Sport – die als Marke geschützt ist – verleiht, nach Ansicht des BGH, der Schokolade keinen wesentlichen Wert, da die Form keinen künstlerischen Wert hat oder ästhetische Eigenschaften der Ware herausstreicht und zu keinem bedeutenden Preisunterschied gegenüber anderen Schokoladen führt. Auch wenn Ritter Sport mit der quadratischen Form der Schokolade Werbung macht, verleiht dies der Schokolade keinen wesentlichen Wert. Daher bleibt die quadratische Verpackung der Ritter Sport Schokolade weiterhin markenrechtlich geschützt.