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Fragen kostet nichts - Antworten
manchmal schon.
Wenn wir Ihre Frage mit einem kurzen E-Mail beantworten können, dann tun
wir das gern
–
und unentgeltlich, wenn es sich lediglich um die Frage handelt, ob wir
uns mit Ihrem Thema beschäftigen wollen oder was unsere Tätigkeit kosten
würde.
Geht es aber um eine inhaltliche
Beantwortung Ihrer Frage, so sagen wir Ihnen in einem ersten schnellen
Antwortmail, was diese Antwort kosten würde – diese Kosten werden
zwischen EUR 35,-- und EUR 70,-- zzgl. 20% USt liegen. Teurer kann es in
diesem Stadium nicht werden – denn alles, was über eine derartige
Antwort hinaus ginge, bedürfte wahrscheinlich eines persönlichen
Gesprächstermins, jedenfalls aber einer gesonderten Vereinbarung. Wenn
Sie mit den von uns bekannt gegebenen Kosten einverstanden sind, mailen
Sie uns ein kurzes „OK“ – und natürlich brauchen wir Ihren kompletten
Namen sowie Ihre Postadresse. Unsere Antwort kommt dann innerhalb von 48
Stunden.
Selbstverständlich wahren wir auch
schon in diesem Stadium der ersten anwaltlichen Auskunft das
Anwaltsgeheimnis: Über alle Daten und Informationen, die wir von Ihnen
erhalten - selbst über die Tatsache, dass Sie uns um Rat ersucht haben -
wahren wir gegenüber jedermann Stillschweigen.
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