|
M A R K E N R E G I S T R I E R U N G . A T |
|
→ Warum registrieren? → Wer wir sind → Unser Service → FAQ Markenrecht |
FAQ zum Markenrecht → Was ist eine Marke? → Welche
Kennzeichen gibt es neben der Marke? Marken sind Kennzeichen, die Waren und Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens identifizieren. Marken können alle Zeichen sein, die sich graphisch darstellen lassen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen und die Form oder Aufmachung der Ware, soweit solche Zeichen geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Beispiele für Wortmarken, Wort-Bildmarken und reine Bildmarken:
COCA-COLA®
SIEMENS®
Für die
Registrierung von österreichischen Marken und die Weiterleitung von
Anmeldungen von internationalen Marken und Gemeinschaftsmarken (das sind
Marken mit EU-weit einheitlichem Schutz) ist das Österreichische Patentamt,
1200 Wien, Dresdner Straße 87, zuständig. Gemeinschaftsmarken können aber
kostengünstiger direkt (per E-filing) beim „europäischen Markenamt“, dem
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt – Marken Muster und Modelle, in
Alicante, angemeldet werden.
- Name Eine Marke wird in der Regel nur durch die kennzeichenmäßige Verwendung eines gleichen oder ähnlichen Zeichens für gleiche oder ähnliche Waren verletzt. Dazu gehören insbesondere folgende Arten der Benutzung: · Das Anbringen eines Zeichens auf Waren, deren Verpackung oder sonstiger Aufmachung, oder auf Gegenständen, an denen eine Dienstleistung ausgeführt werden soll. · Das Anbieten oder in Verkehr bringen von Waren unter dem Zeichen; auch der Besitz von gekennzeichneten Waren zu den genannten Zwecken genügt. · Die Einfuhr und Ausfuhr von Waren unter dem Zeichen. · Die Verwendung des Zeichens in der Werbung oder in sonstigen Ankündigungen und in Geschäftspapieren, Visitenkarten, Bestellscheinen, Rechnungen oder auf einer Website.
Markenrechte
entstehen durch Eintragung in Markenregister. Österreichische Marken
werden beim Österreichischen Patentamt angemeldet und eingetragen, das auch
Anmeldungen für sogenannte „internationale Registrierungen“ entgegennimmt
und an die WIPO in Genf weiterleitet. → nach oben Marken können grundsätzlich beliebig lange geschützt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Schutzdauergebühren rechtzeitig bezahlt wird (werden), und dass die Marke jedenfalls innerhalb von fünf Jahren benützt wird. Die Schutzdauer einer nationalen Marke endet zunächst zehn Jahre nach der Registrierung. Gegen Zahlung einer Erneuerungsgebühr kann die Schutzdauer immer wieder um zehn Jahre verlängert werden. Die erste Schutzdauer einer Gemeinschaftsmarke (sowie nationaler Markenrechte in vielen Ländern) endet zehn Jahre nach dem Anmeldedatum, jene von internationalen Marken grundsätzlich zehn Jahre nach der Registrierung. → nach oben
Sie können durch
telefonische Anfrage beim Österreichischen Patentamt (Tel. 01/53424) in
Erfahrung bringen, ob ein mit Ihrem Wunschzeichen identisches Zeichen in
Österreich bereits als Marke registriert ist, und gegebenenfalls, für welche
Waren und Dienstleistungen. Diese erste Auskunft des Patentamts ist
kostenlos. Vor allem bei Wortmarken und Wort-Bild-Marken, kann Ihnen auch
eine Suche in einer Internet-Suchmaschine erste Aufschlüsse über die
Verfügbarkeit des gewünschten Zeichens und dessen Verwendung geben.
Selbstverständlich übernehmen auch wir diese Recherche-Arbeit gerne für Sie.
Bei Anmeldungen
im Ausland, Gemeinschaftsmarken und internationalen
Registrierungen bestehen weitere Recherchemöglichkeiten über
spezielle Datenbanken und spezialisierte Diensteanbieter. Hier sollten wir
gemeinsam den Rechercheaufwand je nach Art und Umfang der Anmeldung
und geplanten Benutzung Ihrer Marke im Einzelfall abstimmen. Markenschutz besteht grundsätzlich nur in den Staaten, in denen die Marke angemeldet und registriert wurde. Durch eine sogenannte internationale Registrierung können Sie aber in einem einzigen Schritt Markenschutz in den Vertragsstaaten des Madrider Markenabkommens bzw. des Protokolls zum Madrider Markenabkommen erwerben. Außer Österreich sind das derzeit 80 Staaten, zu denen die wichtigsten Industrienationen gehören, neben fast allen EU-Staaten zum Beispiel auch Australien, China, Japan, Korea, die russische Föderation und die USA. Seit dem 1. Oktober 2004 können Sie über eine internationale Marke auch die Europäische Union benennen und eine à Gemeinschaftsmarke registrieren. Voraussetzung für die internationale Registrierung ist eine nationale „Basismarke“. Sofern Sie in Österreich tätig sind oder Ihr Unternehmen in Österreich ansässig ist, wird das in der Regel eine österreichische Marke sein. Es kann aber auch eine Gemeinschaftsmarke Basismarke sein. Die internationale Marke wird bei der WIPO registriert und Sie erhalten eine Registrierungsurkunde. Der Markenschutz der internationalen Marke erstreckt sich aber effektiv nur auf jene Staaten, in denen die Marke von den nationalen Patentämtern in der Folge auch tatsächlich akzeptiert wird.
Der Vorteil der
internationalen Registrierung liegt für Sie darin, dass sowohl die Anmeldung
als auch die Verwaltung eines „Bündels von Markenrechten“ zentral und
vereinfacht über das internationale Büro der WIPO (Weltorganisation für
Geistiges Eigentum) erfolgt, und dies in einer einzigen Sprache (Englisch,
Spanisch oder Französisch). Wir vertreten Sie gerne vor der WIPO. Nur für
den Fall, dass es in einem Land zu Problemen kommt, benötigen Sie in diesem
Land zusätzlich auch einen nationalen Vertreter.
Österreichische
Marken:
Ab 1.3.2007 sind für eine nationale Markenanmeldung Gebühren in Höhe von Gemeinschaftsmarken: Bei einer Online-Anmeldung beträgt die Anmeldegebühr EUR 900,00 für bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen (sonst EUR 1.050,00). Jede weitere Klasse kostet EUR 150,00. Internationale Registrierung: Bei einer österreichischen Marke als „Basismarke“ fallen Patentamtsgebühren von EUR 100,00 für die Weiterleitung des Gesuchs um Schutzerstreckung an die WIPO nach Genf sowie folgende Gebühren der WIPO an (alle WIPO-Gebühren sind Gebühren in Schweizer Franken): Grundgebühr von SFR 653,00 (bei farbigen Wortbild- oder Bildmarken SFR 903,00) für eine internationale Registrierung in bis zu drei Klassen, zusätzlich SFR 100,00 für jede weitere Klasse. Bei Anwendbarkeit des Madrider Abkommens sind weitere SFR 100,00 pro Staat, für den die Markenanmeldung begehrt wird, zu bezahlen. Bei Anwendbarkeit des Madrider Protokolls wird von vielen Staaten eine sogenannte „Individualgebühr“ verlangt, die von Staat zu Staat verschieden ist und auch wesentlich höher sein kann.→ nach oben |
|