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M A R K E N R E G I S T R I E R U N G . A T |
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Willkommen auf Markenregistrierung.at! Wie sicher ist Ihre Marke? Marken sind, so wie z.B. die Firma und der im geschäftlichen Verkehr verwendete Name, Titel von Druckwerken und Ausstattungen von Waren, Unternehmenskennzeichen. Kennzeichenrechte gehören heutzutage zu den bedeutsamsten Werten von Unternehmen. Durch die Marke werden Ihre Produkte und Dienstleistungen von potenziellen Kunden und Geschäftspartnern identifiziert, indem die Marke auf deren Ursprung hinweist. Dadurch können Kunden Ihre Produkte und Dienstleistungen von denen anderer Unternehmer unterscheiden. Mit der Marke verbinden Verbraucher auch eine bestimmte Qualität und haben in gekennzeichnete Produkte mehr Vertrauen. Nicht zuletzt ist die Marke ein Werbeträger. Eine Marke hat somit Unterscheidungsfunktion, Qualitäts- bzw. Vertrauensfunktion und auch eine erhebliche Werbefunktion. Als Markeninhaber können Sie verhindern, dass andere ohne Ihre Zustimmung im geschäftlichen Verkehr prioritätsjüngere gleiche oder ähnliche Zeichen zur Kennzeichnung ihrer gleichen oder ähnlichen Waren und Dienstleistungen verwenden, Verwechslungen beim Zielpublikum hervorrufen und somit von Ihrem guten Namen und Ihrer Bekanntheit am Markt profitieren. Schutz genießt eine Marke vor allem durch die Eintragung ins Markenregister. Nicht eingetragene Marken sind nur bei Verkehrsgeltung geschützt, das heißt, wenn sie eine gewisse Bekanntheit innerhalb der beteiligten Verkehrskreise erlangt haben. Wenn Sie sich auf Rechte an einer nicht eingetragenen Marke berufen wollen, ist dies für gewöhnlich mit erheblichem Aufwand verbunden. Diesen Aufwand können Sie durch die Registrierung einer Marke ganz wesentlich verringern. Marken können national, international und auch EU-weit registriert werden. Dies kostet immer Zeit und Arbeitsaufwand. Wir nehmen Ihnen diese Hürden ab, erledigen Behördenwege und übernehmen Behördenkontakte, sorgen für die notwendigen Übersetzungen und dafür, dass Ihre Markenregistrierung zügig vorankommt. In Österreich und in den meisten EU-Staaten ist eine bereits registrierte Marke kein Hindernis, dass Sie ein gleiches oder ähnliches Zeichen anmelden. Dies wird von der zuständigen Behörde nicht überprüft. Hinterher kann es aber ein böses Erwachen geben, wenn der Inhaber eines älteren gleichen oder ähnlichen Kennzeichens die Löschung Ihrer Marke aus dem Register beantragt. Zivil- und strafrechtliche (Privatanklagedelikt) Folgen können Ihnen drohen. Lassen Sie uns daher eine gründliche Markenrecherche durchführen, bevor Sie zur Anmeldung schreiten. So reduzieren Sie das Risiko, dass es bereits eine gleiche oder ähnliche Marke im Register gibt. Der Erfolg eines Webauftrittes hängt nicht zuletzt von der Wahl eines prägnanten und einprägsamen Domainnamens ab. Das weiß leider auch die Konkurrenz. Domainstreitigkeiten haben in den letzten Jahren in der Zahl zugenommen. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, Ihre Domain auch als Marke eintragen zu lassen und somit abzusichern. Es ist bereits so weit, dass ein Dritter mit einem Ihrer Marke gleichen oder ähnlichen Zeichen am Markt auftritt? Wir unterstützen Sie gerne, Ihre Rechte außergerichtlich oder auch gerichtlich wahrzunehmen.
Sobald die rechtlichen
Angelegenheiten geklärt sind, geht es darum, die Marke
einzigartig im Markt zu positionieren. Bei Fragen zur strategischen
Markenführung und Kommunikation wenden Sie sich an MarkenStern Strategic
Consulting GmbH.
Achtung: Neu seit 1.7.2010: Widerspruch gegen die jüngere, rechtswidrige Marke! Seit 1.7.2010 besteht die Möglichkeit, gegen prioritätsjüngere Marken, die die Rechte einer bestehenden Marke (wegen Identität oder Verwechselbarkeit) verletzen, mit Widerspruch vorzugehen. Bisher hatte der Inhaber älterer Rechte nur die Möglichkeit, ein Löschungsverfahren gegen die jüngere Marke einzuleiten, was natürlich eine langwierige Angelegenheit war. Nun kann der Inhaber einer prioritätsälteren (registrierten oder auch bloß angemeldeten) Marke Widerspruch erheben, über den das Österreichische Patentamt zu entscheiden hat. Die Widerspruchsfrist beträgt drei Monate (Einlangen beim Patentamt!). Die Frist beginnt für nationale Marken mit der Veröffentlichung der Registrierung der neuen Marke im Österreichischen Markenanzeiger zu laufen. Bei Identität oder bei Vorliegen von Verwechslungsgefahr wird die prioritätsjüngere Marke gelöscht. Das heißt aber auch, dass der erweiterte Schutz einer bekannten Marke (der über deren Waren- und Dienstleistungsklassen hinausragt) im Widerspruchsverfahren nicht geltend gemacht werden kann. Trotz der Einführung des Widerspruchsverfahrens besteht aber weiter die Möglichkeit, auch mit Löschungsklage gegen die prioritätsjüngere Marke vorzugehen. Achtung: Gebührensenkung für Gemeinschaftsmarken Gute Nachricht für alle Markenanmelder. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), das für die Anmeldung und Registrierung von Gemeinschaftsmarken (Marken mit Schutzwirkung in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft) zuständig ist, hat die Gebühren drastisch um mehr als 40% gesenkt. Für die Anmeldung und Registrierung einer Gemeinschaftsmarke in bis zu drei Klassen fallen demnach Gebühren in Höhe von nur noch EUR 900,00 an (bisher EUR 1.600,00). Jede über die dritte Klasse hinausgehende Klasse kostet jeweils zusätzlich nur noch EUR 150,00 (bisher EUR 300,00). Ein guter Zeitpunkt, um sich europaweit sein Kennzeichen vor Nachahmern zu schützen.
Achtung:
Vermehrt bekommen Markenanmelder, deren Gemeinschaftsmarkenanmeldung zwar veröffentlicht aber noch nicht eingetragen worden ist, Rechnungen von Unternehmen, die einer offiziellen Aufforderung zur Gebührenzahlung sehr ähnlich sehen (siehe Beispiele). Derartige Schreiben stammen nicht vom Harmonisierungsamt und haben mit der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke nichts zu tun (siehe Link http://oami.europa.eu/de/office/adhoc/warning2.htm). Es liegt der Verdacht nahe, dass es sich dabei um Betrugsversuche handelt – die Staatsanwaltschaften ermitteln bereits gegen die verantwortlichen Personen. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Zahlungsaufforderung haben, wenden Sie sich an uns.
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