21.11.2003 Frischer Radiowind bei h-i-p  

„Radio-Äther – Frischer Wind oder dünne Luft?“ war der Titel einer Diskussionsveranstaltung in unserer Kanzlei. Anlass waren 10 Jahre Fall des ORF-Monopols (unsere Kanzlei war als Beschwerdeführervertreterin beteiligt) und 5 Jahre Privatradios (unsere Kanzlei war von Anfang an dabei).

 Mag. Maximilian Mondel, CR HORIZONT, moderierte die Diskussion mit Dr. Alfred Grinschgl (Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH), Dr. Hans Peter Lehofer (ehemaliger Leiter der KommAustria, jetzt am VwGH), Hans Mahr (CR RTL), Dr. Alexander Wrabetz (kaufmännischer Direktor ORF) und Dr. Martin Zimper (Geschäftsführer KRONEHIT), die sich um die Analyse der Probleme der privaten Rundfunkveranstalter mit der aktuellen Gesetzeslage, den Reformbedarf und das Verhältnis der Privaten zum ORF drehte.

 Rechtliche Schranken 

Lehofer, der das Privatradiogesetz seit 2001 als KommAustria-Leiter umgesetzt hat, meint rückblickend, dass eine eigene Privatradio-Gesetzgebung falsch war: „Ein allgemeines Rundfunkgesetz von Anfang an – also schon 1993 oder noch früher –  wäre am besten gewesen. Die Thementrennung in ORF einerseits und Private andererseits war ein Fehler.“ Für die Zukunft hofft Lehofer auf eine umfassende Neuordnung statt punktueller Reformen. „Es wäre eine langfristige Planung notwendig, aber politisch war das im Medienbereich nie möglich. Ein Weg für die Zukunft wäre ein konsequentes Refarming der Rechtslage und Neuorganisation der Radiolandschaft“. Auch Grinschgl und Zimper sprachen sich für eine für den ORF, wie für Privatsender allgemein geltende Gesetzeslage aus. 

Zimper bedauerte, dass es nur eine teilweise Privatisierung des Marktes unter Ausklammerung des früheren Monopolisten gab. „Der Regulator ist für den ORF, der aber der größte Teilnehmer ist, nicht zuständig.“ Das für den ORF geltende Rundfunkgesetz sei unberührt geblieben, „eine Novelle des Privatradiogesetzes reicht aber nicht.“ Zimper verwies auf die Privatisierung des Mobilfunkbereichs, der anders als die halbherzige Liberalisierung des Radiomarktes auch den ehemaligen Monopolisten einbezogen hätte. 

Der ORF steht positiv zur Liberalisierung des Marktes, versicherte Wrabetz: Der duale Markt sei aber interpretationsfähig: „Bedeutet das 50:50? Oder kann es einen dualen Rundfunkmarkt geben und trotzdem einen starken ORF mit umfassendem Auftrag?“ Für ihn ist ein starker ORF unabdingbar, da er als einziger Anbieter die Strukturen und Ressourcen habe, den öffentlich-rechtlichen Auftrag wahr zu nehmen: „Das Ö3-Informationsangebot ist nur möglich durch die übergreifende Struktur der ORF Informationsredaktionen.“ Wrabetz verwies auf den Erfolg des Kultursenders Ö1, das RSO und rechtfertigt damit die Notwendigkeit von Ö3 für den ORF. Er schloss daraus auf die Zukunft: „Es wird eine kleine, auf Österreich angepasste Dualität geben.“

 Grinschgl kennt aber auch den dringenden Wunsch der Radiomacher nach einer aktuellen Liberalisierung der Gesetzgebung: „Zur Zeit verliert man die Zulassung bei einer grundlegenden Formatänderung. Es soll Wege geben zur Formatänderung durch Feststellungsverfahren, ich halte diese für realistisch und umsetzbar. Private sollen nicht schärfer reguliert werden als öffentliche Sender.“ 

Für bundesweites Privatradio könnte sich in der nächsten Novellierung der Rechtslage ein Weg öffnen: „Die Frequenzsituation lässt nicht zu, was rechtlich möglich ist, nämlich bundesweites Privatradio. Daher gibt es den Wunsch, dass mehrere Sender, die zusammen ein Programm machen wollen, dieses auch als einheitliches Programm senden dürfen. Ein Weg wäre es, dass diese ihre Zulassungen zurücklegen und gemeinsam eine einheitliche Zulassung beantragen“. 

Öffentlich-rechtlicher Auftrag und ORF-Privatisierung 

Wrabetz betont auch bei der Frage nach einer möglichen FM4-Privatisierung die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Auftrages: „Man will dem ORF eine Frequenz wegnehmen, Private würden aber kein Jugendkulturradio machen.“ Grinschgl schlug daher vor, nicht FM4 zu privatisieren, sondern gleich Ö3, auch „weil es nicht vorne liegt im Ranking der öffentlich-rechtlichen Bedürfnisse“. 

Lehofer stellte zur Diskussion, ob der öffentlich-rechtliche Auftrag unbedingt in den Händen des ORF sein müsse. „Denkbar wäre eine Ausschreibung. Wer kann den öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen? Man muss jedenfalls definieren, wie dieser Auftrag aussieht.“ 

Mahr kritisierte die Gesetzgebung, aber auch das Vorgehen der Privatradio-Betreiber: „Wir feiern 5 Jahre Privatradio und kommen drauf, dass das Gesetz schlecht ist. Nur der ORF hat die Möglichkeit des bundesweiten Radios, damit ist er marktbeherrschend. Man muss die Vorwürfe an die Leute richten, die einen ORF dieser Art ermöglichen. Die Privaten hätten sich aber mehr vernetzen sollen. Mein Vorschlag ist: Ein öffentlich-rechtlicher Teil ORF, ein privatisierter Teil ORF. Aber auch das permanente Reformieren des ORF ist kein Weg. Wir brauchen einmal ein vernünftiges Gesetz“.

Die Zukunft 

Für Wrabetz ist es für den gesamten Radiowerbemarkt ungünstig, dass den ORF lokale Werbeverbote treffen: „Es sind Etats einfach vom Markt verschwunden. Es ist schwierig, österreichweite Werbeangebote zu platzieren.“ Er sieht hier die Chance, dass ORF und private Sender gemeinsame Strategien setzen: „Wie schaffen wir es, gemeinsam Impulse in den Werbemarkt zu setzen? Eine Idee ist zum Beispiel ein nationaler Radiotag.“ Mahr blickte abschließend skeptisch in die Zukunft: „Wenn es nicht gelingt, die Radioszene auf Vordermann zu bringen, wird es Probleme geben. Denn in 5 bis 10 Jahren kommt der duale Rundfunk mit 200 empfangbaren Sendern pro Radiogerät. Überleben werden nur die mit unverkennbarem Brand.“  

Grinschgl hingegen resümierte, dass die privaten Sender ihre Reichweiten ausbauen könnten, weil sie die Bedeutung eines unverwechselbaren Auftritts erkannt haben: „Die Privaten nehmen zu, weil sie, wie Radio Arabella, gelernt haben, differenzierte Formate anzubieten. Dieser Lernprozess wird wohl weiter gehen. Das wird zum Aufbau von größeren Marktanteilen führen. Für den ORF wird es schwer werden mitzuhalten“. 

Unter den fast hundert Gästen begrüßten wir (ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit): Mag. Martina Bohdal (RTR), DDr. Alois Böhm (LexisNexis Orac), Sylvia Buchhammer (AWD), Mag. Holger Bruckschweiger (meekorah.tv), Univ. Prof. Dr. Walter Dillenz (VDFS), Monika Eigensperger (FM 4), Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó (Universitätslehrgang für Informationsrecht und Rechtsinformation und Universität Hannover), Mag. Georg Gartlgruber (IPA-plus Österreich), Friedrich Graf (TSM Consulting), Helmut Hanusch (NEWS), Dr. Kristin Hanusch-Linser (Verlag Manz), Dr. Simon Himberger (RTR), Hannes Hochstöger (Sound & Media), Mag. Christian Krebs (Medianet), Karin Kovatc (RMC), Rüdiger Landgraf (KRONEHIT), Reinhard Mildner (ORF), Mag. Florian Novak (Radio Energy), Mag. Michael Ogris (KommAustria), Mag. Vesna Pandzic (RTR), Dr. Gerhard Puttner (AHA Puttner Bates), Edith Richter (Richter Communications), Walter Ringsmuth (KRONEHIT), Albert Sachs (Horizont), Herwig Stindl (A 3 Boom), Dr. Matthias Traimer (Bundeskanzleramt /Verfassungsdienst/Medienabteilung), KR Mag. Ewald Volk (Hit FM).

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