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21.11.2003
Frischer Radiowind bei h-i-p
„Radio-Äther –
Frischer Wind oder dünne Luft?“ war der Titel
einer Diskussionsveranstaltung in unserer Kanzlei. Anlass waren 10 Jahre
Fall des ORF-Monopols (unsere Kanzlei war als Beschwerdeführervertreterin
beteiligt) und 5 Jahre Privatradios (unsere Kanzlei war von Anfang an
dabei).
Mag. Maximilian Mondel, CR HORIZONT,
moderierte die Diskussion mit Dr. Alfred Grinschgl (Geschäftsführer der
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH), Dr. Hans Peter Lehofer (ehemaliger
Leiter der KommAustria, jetzt am VwGH), Hans Mahr (CR RTL), Dr. Alexander Wrabetz (kaufmännischer Direktor ORF) und Dr. Martin Zimper (Geschäftsführer
KRONEHIT), die sich um die Analyse der Probleme der privaten
Rundfunkveranstalter mit der aktuellen Gesetzeslage, den Reformbedarf und
das Verhältnis der Privaten zum ORF drehte.

Rechtliche Schranken
Lehofer, der das Privatradiogesetz seit
2001 als KommAustria-Leiter umgesetzt hat, meint rückblickend, dass eine
eigene Privatradio-Gesetzgebung falsch war: „Ein allgemeines Rundfunkgesetz
von Anfang an – also schon 1993 oder noch früher – wäre am besten gewesen.
Die Thementrennung in ORF einerseits und Private andererseits war ein
Fehler.“ Für die Zukunft hofft Lehofer auf eine umfassende Neuordnung statt
punktueller Reformen. „Es wäre eine langfristige Planung notwendig, aber
politisch war das im Medienbereich nie möglich. Ein Weg für die Zukunft wäre
ein konsequentes Refarming der Rechtslage und Neuorganisation der
Radiolandschaft“. Auch Grinschgl und Zimper sprachen sich für eine für den
ORF, wie für Privatsender allgemein geltende Gesetzeslage aus.
Zimper bedauerte, dass es nur eine
teilweise Privatisierung des Marktes unter Ausklammerung des früheren
Monopolisten gab. „Der Regulator ist für den ORF, der aber der größte
Teilnehmer ist, nicht zuständig.“ Das für den ORF geltende Rundfunkgesetz
sei unberührt geblieben, „eine Novelle des Privatradiogesetzes reicht aber
nicht.“ Zimper verwies auf die Privatisierung des Mobilfunkbereichs, der
anders als die halbherzige Liberalisierung des Radiomarktes auch den
ehemaligen Monopolisten einbezogen hätte.
Der ORF steht positiv zur
Liberalisierung des Marktes, versicherte Wrabetz: Der duale Markt sei aber
interpretationsfähig: „Bedeutet das 50:50? Oder kann es einen dualen
Rundfunkmarkt geben und trotzdem einen starken ORF mit umfassendem Auftrag?“
Für ihn ist ein starker ORF unabdingbar, da er als einziger Anbieter die
Strukturen und Ressourcen habe, den öffentlich-rechtlichen Auftrag wahr zu
nehmen: „Das Ö3-Informationsangebot ist nur möglich durch die übergreifende
Struktur der ORF Informationsredaktionen.“ Wrabetz verwies auf den Erfolg
des Kultursenders Ö1, das RSO und rechtfertigt damit die Notwendigkeit von
Ö3 für den ORF. Er schloss daraus auf die Zukunft: „Es wird eine kleine, auf
Österreich angepasste Dualität geben.“
Grinschgl kennt aber auch den
dringenden Wunsch der Radiomacher nach einer aktuellen Liberalisierung der
Gesetzgebung: „Zur Zeit verliert man die Zulassung bei einer grundlegenden
Formatänderung. Es soll Wege geben zur Formatänderung durch
Feststellungsverfahren, ich halte diese für realistisch und umsetzbar.
Private sollen nicht schärfer reguliert werden als öffentliche Sender.“
Für bundesweites Privatradio könnte
sich in der nächsten Novellierung der Rechtslage ein Weg öffnen: „Die
Frequenzsituation lässt nicht zu, was rechtlich möglich ist, nämlich
bundesweites Privatradio. Daher gibt es den Wunsch, dass mehrere Sender, die
zusammen ein Programm machen wollen, dieses auch als einheitliches Programm
senden dürfen. Ein Weg wäre es, dass diese ihre Zulassungen zurücklegen und
gemeinsam eine einheitliche Zulassung beantragen“.

Öffentlich-rechtlicher Auftrag und
ORF-Privatisierung
Wrabetz betont auch bei der Frage nach
einer möglichen FM4-Privatisierung die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen
Auftrages: „Man will dem ORF eine Frequenz wegnehmen, Private würden aber
kein Jugendkulturradio machen.“ Grinschgl schlug daher vor, nicht FM4 zu
privatisieren, sondern gleich Ö3, auch „weil es nicht vorne liegt im Ranking
der öffentlich-rechtlichen Bedürfnisse“.
Lehofer stellte zur Diskussion, ob der
öffentlich-rechtliche Auftrag unbedingt in den Händen des ORF sein müsse.
„Denkbar wäre eine Ausschreibung. Wer kann den öffentlich-rechtlichen
Auftrag erfüllen? Man muss jedenfalls definieren, wie dieser Auftrag
aussieht.“
Mahr kritisierte die Gesetzgebung, aber
auch das Vorgehen der Privatradio-Betreiber: „Wir feiern 5 Jahre Privatradio
und kommen drauf, dass das Gesetz schlecht ist. Nur der ORF hat die
Möglichkeit des bundesweiten Radios, damit ist er marktbeherrschend. Man
muss die Vorwürfe an die Leute richten, die einen ORF dieser Art
ermöglichen. Die Privaten hätten sich aber mehr vernetzen sollen. Mein
Vorschlag ist: Ein öffentlich-rechtlicher Teil ORF, ein privatisierter Teil
ORF. Aber auch das permanente Reformieren des ORF ist kein Weg. Wir brauchen
einmal ein vernünftiges Gesetz“.

Die Zukunft
Für Wrabetz ist es für den gesamten
Radiowerbemarkt ungünstig, dass den ORF lokale Werbeverbote treffen: „Es
sind Etats einfach vom Markt verschwunden. Es ist schwierig, österreichweite
Werbeangebote zu platzieren.“ Er sieht hier die Chance, dass ORF und private
Sender gemeinsame Strategien setzen: „Wie schaffen wir es, gemeinsam Impulse
in den Werbemarkt zu setzen? Eine Idee ist zum Beispiel ein nationaler
Radiotag.“ Mahr blickte abschließend skeptisch in die Zukunft: „Wenn es
nicht gelingt, die Radioszene auf Vordermann zu bringen, wird es Probleme
geben. Denn in 5 bis 10 Jahren kommt der duale Rundfunk mit 200 empfangbaren
Sendern pro Radiogerät. Überleben werden nur die mit unverkennbarem Brand.“
Grinschgl hingegen resümierte, dass die
privaten Sender ihre Reichweiten ausbauen könnten, weil sie die Bedeutung
eines unverwechselbaren Auftritts erkannt haben: „Die Privaten nehmen zu,
weil sie, wie Radio Arabella, gelernt haben, differenzierte Formate
anzubieten. Dieser Lernprozess wird wohl weiter gehen. Das wird zum Aufbau
von größeren Marktanteilen führen. Für den ORF wird es schwer werden
mitzuhalten“.
Unter den fast hundert Gästen begrüßten
wir (ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit): Mag. Martina Bohdal (RTR),
DDr. Alois Böhm (LexisNexis Orac), Sylvia Buchhammer (AWD), Mag. Holger
Bruckschweiger (meekorah.tv), Univ. Prof. Dr. Walter Dillenz (VDFS), Monika
Eigensperger (FM 4), Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó (Universitätslehrgang
für Informationsrecht und Rechtsinformation und Universität Hannover), Mag.
Georg Gartlgruber (IPA-plus Österreich), Friedrich Graf (TSM Consulting),
Helmut Hanusch (NEWS), Dr. Kristin Hanusch-Linser (Verlag Manz), Dr. Simon
Himberger (RTR), Hannes Hochstöger (Sound & Media), Mag. Christian Krebs (Medianet),
Karin Kovatc (RMC), Rüdiger Landgraf (KRONEHIT), Reinhard Mildner (ORF), Mag. Florian Novak (Radio Energy), Mag. Michael Ogris (KommAustria), Mag. Vesna Pandzic (RTR),
Dr. Gerhard Puttner (AHA Puttner Bates), Edith Richter (Richter
Communications), Walter Ringsmuth (KRONEHIT), Albert Sachs (Horizont),
Herwig Stindl (A 3 Boom), Dr. Matthias Traimer (Bundeskanzleramt
/Verfassungsdienst/Medienabteilung), KR Mag. Ewald Volk (Hit FM).
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