Was wir für Sie tun können.
Verfassungsrecht, Grundrechtschutz, Menschenrechte
In allen verfassungsrechtlichen Fragen (wie etwa Erwerbsfreiheit, Eigentumsfreiheit, Achtung des Privatlebens, Meinungsfreiheit, Freiheit von Kunst und Wissenschaft etc.) vertreten wir unsere Klienten vor dem Verfassungsgerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg und dem internationalen Ausschuss für Menschenrechte. Auch in diesen Bereichen konnten wir für unsere Klienten vielbeachtete Erfolge (Liberalisierung des Ladenschlusses, Fall des ORF-Monopols) erzielen.
(
Dr. Höhne,
Mag. Streit)