Was wir für Sie tun können.

Vertragsrecht
Selbstverständlich bieten wir die "Standards" des Vertragsrechts an. "Schimmel"-Verträge und althergebrachte Vertragsmuster können jedoch in aller Regel den hohen Anforderungen der heutigen Zeit nicht gerecht werden. Unser Anspruch ist es daher, für jede Problem- und Interessenslage maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die sich mit den speziellen Bedürfnissen des Klienten in einer konkreten Situation exakt decken. Das breite Spektrum reicht von Vertriebsverträgen bis zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, von Kooperationsverträgen und immaterialgüterrechtlichen Vereinbarungen bis zu letztwilligen Verfügungen.
 

Treuhandschaft
Bei der Abwicklung von Rechtsgeschäften übernehmen wir auch die Rolle des Treuhänders, um die Erfüllung der wechselseitigen Rechte und Pflichten durch die Vertragspartner sicher zu stellen. Wir sind Mitglied des elektronischen Anwaltlichen Treuhandbuches und verwahren uns anvertraute Treuhandgelder ausschließlich auf den dadurch besonders gesicherten Anderkonten. Über diese Anderkonten kann nur nach Erteilung des "Freigabesiegels" durch die Rechtsanwaltskammer Wien disponiert werden. Andere Dispositionen (Barbehebungen) sind ausgeschlossen. Die Abwicklung über das elektronische Anwaltliche Treuhandbuch bietet somit optimale Sicherheit auf höchstem technischen Niveau. Weitere Informationen zum Anwaltlichen Treuhandbuch finden Sie auf der Website der Rechtsanwaltskammer Wien (->www.rakwien.at) unter Serviceeinrichtungen/Elektronisches Anwaltliches Treuhandbuch.


Immobilien- und Baurecht
Ob für den professionellen Liegenschaftsverwerter, den privaten Wohnungssuchenden, den Bauträger oder den einzelnen Hauseigentümer - wir bieten kompetente Beratung und Vertretung in sämtlichen Bereichen des Wohnrechts, bei Liegenschaftstransaktionen, Problemen der Altbausanierung und im Bereich des Bauträgerrechts. Auf unserer Website www.immobilienrecht.at finden Sie - getrennt nach der Art der Immobilie - unentbehrliche Informationen über den Erwerb einer erst zu errichtenden Neubauwohnung, einer Altbauwohnung, einer unbebauten Liegenschaft sowie eines Einfamilienhauses. Das Handbuch „Which Lawyer? – Yearbook 2007“ der „Practical Law Company“ bezeichnet uns im Bereich „corporate real estate“ als „recognised firm“ und Mag. Thomas In der Maur als “recognised individual” für diesen Bereich. Auch das Handbuch “The Legal 500 – Europe, Middle East and Africa (2007 Edition)” empfiehlt uns für den  Bereich  „Real Estate and Construction". Schließlich werden wir auch in den Ausgaben 2008 und 2009 des Handbuchs „The Legal 500 – Europe, Middle East and Africa“ für den  Bereich  „Real Estate" empfohlen.


Gesellschafts- und Unternehmensrecht
Gerade bei Gründungen und Umstrukturierungen von Personen- und Kapitalgesellschaften gilt es, aktuelle und künftige Interessenskonstellationen präzise zu ergründen. Wir beraten in allen Bereichen des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts, des Kartellrechts sowie des Rechts der Umgründungen und Unternehmenszusammenschlüsse. Fragen des Erwerbs und der Veräußerung sowie der Strukturierung und Finanzierung von Unternehmen sind niemals reine Rechtsfragen. Wir kooperieren daher ständig mit anderen Experten, wie etwa Unternehmens- oder Steuerberatern, um gemeinsam die wirtschaftlich beste Lösung zu finden - auch bei der Betreuung des Unternehmens in der Krise. Das Handbuch “The Legal 500 – Europe, Middle East and Africa (2007 Edition)” empfiehlt uns für den  Bereich  „Corporate and M&A". Auch die Ausgabe von 2009 empfiehlt unsere Kanzlei abermals für diesen Rechtsbereich.

 

Vereinsrecht
Im Vereinsrecht sind wir ebenfalls Experten; unsere Tätigkeiten umfassen die Beratung vor und bei der Gründung eines Vereins, die Hilfestellung bei den erforderlichen Behördenwegen bis zu - selbstverständlich auch gerichtlichen - Leistungen bei vereinsrechtlichen Auseinandersetzungen. Außerdem halten wir zum Thema "Vereinsrecht" regelmäßig Seminare, haben ein - bereits in der zweiten Auflage erschienenes - zum Standard der vereinsrechtlichen Literatur gewordenes Handbuch mitverfasst und betreiben dazu eine eigene Website unter www.vereinsrecht.at mit zahlreichen hilfreichen Informationen.


Gewerblicher Rechtsschutz und Immaterialgüterrecht
In den besonders einzelfallorientierten Bereichen Urheberrecht, Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht), Marken- und Musterrecht und Persönlichkeitsrecht (Namensrecht, Bildnisschutz, Recht der Kreditschädigung, zivilrechtlicher und strafrechtlicher Ehrenschutz), die genaue Kenntnis der Rechtsprechung erfordern, verfügt unsere Kanzlei über langjährige Erfahrung. Auf unserer Website www.markenregistrierung.at bieten wir Unterstützung und grundlegende Informationen zu Fragen rund um das Markenrecht an. Gerne sind wir im gesamten Bereich des Werberechts tätig; unsere Verbindung mit der Praxis äußert sich nicht zuletzt in langjähriger Zusammenarbeit mit dem Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie der Wirtschaftskammer Österreich und der am WIFI eingerichteten Werbeakademie. Für ein Spezialgebiet des Urheberrechts, das Urheberrecht der Architekten und Planer, haben wir eine eigene Website eingerichtet: www.architektURheber.at. Im Bereich „intellectual property“ werden wir vom Handbuch der „Practical Law Company“ als „recommended firm“ und Dr. Thomas Höhne als „recommended individual“ hervorgehoben. Das Handbuch The Legal 500 Europe, Middle East and Africa (2008 Edition)" reiht unsere Kanzlei im Bereich Intellectual Property and Media" unter die ersten drei Kanzleien Österreichs und schreibt über uns: Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH’s capabilities continue to impress. Thomas Höhne is at the helm of the top-notch team, which also includes the highly rated Georg Streit. The firm’s strengths are manifold, and as well as extensive IP and IT experience, the team is particularly adept in advising in media-related issues." Auch im Bereich EU, Competition and Public Procurement" werden wir empfohlen und man schreibt über uns: Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH fields the respected Georg Streit, who has experience in unfair competition and public procurement. Thomas Höhne is also recommended." Auch die Ausgabe aus 2009 des Handbuchs „The Legal 500 – Europe, Middle East and Africa” führt unsere Kanzlei im Bereich “EU and Competition” unter den Top-Kanzleien Österreichs und im Bereich “Intellectual Property and Media” sogar unter den Top 3 Kanzleien Österreichs. Konkret heißt es dort: “Höhne, In der Maur & Partners Rechtsanwälte GmbH has first-rate capabilities in IP, and Georg Streit and Thomas Höhne are considered top-quality practitioners. The firm handles the full range of IP, IT and media issues, and enjoys a very good reputation”.

 


Medien- und Informationsrecht
Sämtliche Rechtsgebiete, die für Printmedien, den Rundfunk und andere elektronische Medien relevant sind, wie etwa Medienrecht (einschließlich der Vertretung vor den in Mediensachen zuständigen Gerichten) und das Recht des Internet werden von uns seit vielen Jahren mit besonderer Intensität wahrgenommen. E-Commerce ist einer unserer Schwerpunkte. Gerade in diesen teilweise sehr jungen Bereichen gilt es, auch die internationalen Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und die Praxis mit der wissenschaftlichen Theorie zu verbinden: An der Führung des von uns mitgegründeten "Universitätslehrgangs für Informationsrecht und Rechtsinformation" wirken wir maßgeblich mit; Mitglieder der Kanzlei lehren an Universitäten und Fachhochschulen und zeichnen sich durch umfangreiche publizistische Tätigkeit aus. Weiters ist die Kanzlei unterstützendes Mitglied der wissenschaftlichen Interessensgemeinschaft für Informationsrecht IT-LAW.AT.

Der „Client’s Guide“ von Chambers Europe weist unsere Kanzlei als Nr. 1 der „leading firms“ im Bereich Medien und als Nr. 2 im Bereich Information Technology aus. Wir werden beschrieben als „one of the best-known firms in Austrian media law, this outfit advises some of the major clients in the field.“ Im Bereich „IT and E-Commerce“ führt uns das Handbuch „Which Lawyer? – Yearbook 2007“ der „Practical Law Company“ als „highly recommended firm“ und Dr. Thomas Höhne als „recommended individual“ an; im Bereich „Media“ gehören wir zu den „leading firms“ und Dr. Thomas Höhne zu den „highly recommended individuals“.

Die Handbücher „The European Legal 500, US Special Edition 2007“  und "The Legal 500 - Europe, Middle East and Africa (2007 Edition)" reihen unsere Kanzlei im Abschnitt IP/IT unter die ersten fünf österreichischen Kanzleien und schreiben über uns: “Thomas Höhne is the highly recommend name partner at Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH. In addition to IP and IT, the firm also has an outstanding reputation for media law, where Georg Streit’s clients include private radio and television stations, film companies publishing houses and political parties.”

Das Handbuch „The Legal 500 – Europe, Middle East and Africa (2008 Edition)" empfiehlt uns im Bereich „IT and Telecommunications" und schreibt dazu über uns: „Thomas Höhne at Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH has significant experience in IT, information and media law, while Georg Streit is considered an expert in internet law."  

Der „Client’s Guide 2008" von Chambers Europe weist unsere Kanzlei im Rechtsbereich „Media" als die Topkanzlei Österreichs aus und schreibt über uns: „Peers recognise the firm’s long-standing expertise in the media arena, agreeing that ‘amongst the firms with any mass, Höhne is hard to beat.’" Im Rechtsbereich „Information Technology" findet sich unsere Kanzlei unter den Top 3 Kanzleien Österreichs: Standing out from the crowd in the field of media, the firm also enjoys widespread market recognition for its IT capabilities and its active within the fields of broadcast, publishing and media production, covering legal issues related to copyright, unfair competition and licensing.”

 Im April 2008 nennt das Wirtschaftsmagazin „Format“  Dr. Höhne beim Ranking der „Medienrechts-, IT- & E-Commerce-Experten“ an erster Stelle, im April 2009 bei den "Profis im Medienrecht".

Auch die Ausgabe aus 2009 des Handbuchs „The Legal 500 – Europe, Middle East and Africa” führt unsere Kanzlei im Bereich “IT and Telecommunications” unter den Top-Kanzleien Österreichs und schreibt über uns: “E-commerce is one of Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH real areas of expertise, and the firm is well respected for its knowledge. Thomas Höhne is recognised for his expertise in IT regulations, while Georg Streit is highly rated for internet law”.

 

        

Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht stellt heute einen fast unüberschaubaren Bereich dar. In den wirtschafts- und unternehmensrelevanten Bereichen (die auch das Verwaltungsstrafrecht einschließen), vom Betriebsanlagenrecht bis zum Datenschutzrecht, vom Gewerberecht bis zum Weinrecht stehen wir zur Verfügung - im Fall des Falles bis zu den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts (Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof).
 


Vergaberecht
Das Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge nach dem Bundesvergabegesetz (und den Landesnachprüfungsgesetzen) birgt für öffentliche Auftraggeber wie für Auftragnehmer eine Fülle von Fallstricken, nicht zuletzt aufgrund der vielfältigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Unsere Vertretung öffentlicher Auftraggeber umfasst die Beratung über die Auswahl der richtigen und passenden Verfahrensart, die Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen sowie die Begleitung während des Verfahrens bis hin zur Vertretung in einem allfälligen Nachprüfungsverfahren. Wir stehen selbstverständlich auch Unternehmen zur Seite, wenn es darum geht, sich im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe mit ihren Produkten und Leistungen am Markt durchzusetzen. Wir beraten unsere Klienten von der Vorbereitung der Teilnahme an einem Vergabeverfahren bis zur Anbotseröffnung und vertreten im Fall des Falles vor den Vergabekontrollbehörden. Das Handbuch “The Legal 500 – Europe, Middle East and Africa (2007 Edition)” empfiehlt uns für den  Bereich  „public procurement".

Das Handbuch „The Legal 500 – Europe, Middle East and Africa (2008 Edition)" empfiehlt uns für den Bereich „EU, Competition and Public Procurement" und schreibt dazu über uns: „Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH fields the respected Georg Streit, who has experience in unfair competition and public procurement. Thomas Höhne is also recommended."

 

Arbeitsrecht
Harmonische Arbeitsbeziehungen sind unschätzbares Kapital jedes Unternehmens. Gut überlegte Verträge (Dienstverträge, freie Dienstverträge, Werkverträge, Geschäftsführerverträge, Betriebsvereinbarungen etc.) sind wesentliche Grundlage hiefür. Wir beraten unsere Klienten in all diesen Vertragsangelegenheiten, leisten Hilfe in Konfliktsituationen und vertreten Dienstgeber und Dienstnehmer vor den Arbeits- und Sozialgerichten.


Verfassungsrecht, Grundrechtschutz, Menschenrechte
In allen verfassungsrechtlichen Fragen (wie etwa Erwerbsfreiheit, Eigentumsfreiheit, Achtung des Privatlebens, Meinungsfreiheit, Freiheit von Kunst und Wissenschaft etc.) vertreten wir unsere Klienten vor dem Verfassungsgerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg und dem internationalen Ausschuss für Menschenrechte. Auch in diesen Bereichen konnten wir für unsere Klienten vielbeachtete Erfolge (Liberalisierung des Ladenschlusses, Fall des ORF-Monopols) erzielen.


Europarecht
Europarecht beeinflusst seit dem Beitritt Österreichs zu EWR und EU fast alle der oben genannten Rechtsgebiete. In diesen Bereichen kann ein österreichischer Anwalt heute nur mehr mit fundierten europarechtlichen Kenntnissen arbeiten, über die unsere Mitarbeiter in den von ihnen betreuten Bereichen selbstverständlich verfügen. Wir vertreten unsere Klienten vor dem Europäischen Gerichtshof und in allen Verfahren vor der Kommission; gern begleiten wir unsere Klienten auch zu einem persönlichen Informationsgespräch mit den zuständigen Beamten in Brüssel. Das Handbuch “The Legal 500 – Europe, Middle East and Africa (2007 Edition)” empfiehlt uns für den  Bereich  „EU and competition ". Das Handbuch The Legal 500 Europe, Middle East and Africa (2008 Edition)" empfiehlt uns für den Bereich EU, Competition and Public Procurement" und schreibt dazu über uns: Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH fields the respected Georg Streit, who has experience in unfair competition and public procurement. Thomas Höhne is also recommended."


Schiedsgerichtsbarkeit
Manchmal sprechen gute Gründe, wie etwa besondere Vertraulichkeit der Materie oder die langen Verfahrenszeiten vor staatlichen Gerichten dafür, die Entscheidung in Streitigkeiten nicht dem Staat zu überlassen, sondern vor ein privates Schiedsgericht zu bringen. Das Urteil eines Schiedsgerichts hat die selben Wirkungen wie jenes eines staatlichen Gerichts. In unseren angestammten Tätigkeitsbereichen stehen wir Ihnen auch als Schiedsrichter zur Verfügung, wir sind auch in die von der Rechtsanwaltskammer geführte Liste der Schlichter und Schiedsrichter eingetragen. Dr. Höhne ist seit März 2003 auch zum Streitschlichter bei der Streitschlichtungsstelle für .at Domains der nic.at ernannt.


Eintreiben von Forderungen
Wir betreuen seit Jahren mit einem routinierten Team namhafte Unternehmen verschiedener Branchen bei der Forderungseintreibung. Für uns stehen bei der Forderungseintreibung ein ausgezeichnetes Verhältnis von Einbringlichkeit und Kosten einerseits und effiziente Organisation des Ablaufs andererseits im Vordergrund. Im Interesse hoher Einbringlichkeitsquoten erarbeiten wir gemeinsam mit unseren Klienten konkrete Schuldnerprofile und richten danach den Betreibungsablauf aus. So ist das Betreibungskonzept maßgeschneidert, der tägliche Ablauf der Eintreibung aber weitestgehend standardisiert. Dies bringt Kostenvorteile, die wir bei Uneinbringlichkeit der Forderung durch Rabatte auf das Honorar weitergeben. Ein intelligentes Berichtswesen stellt sicher, dass der unproduktive Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten so gering wie möglich ausfällt.

 

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