Was wir für Sie tun können.
Vertragsrecht
Selbstverständlich bieten wir die "Standards"
des Vertragsrechts an. "Schimmel"-Verträge und althergebrachte
Vertragsmuster können jedoch in aller Regel den hohen Anforderungen
der heutigen Zeit nicht gerecht werden. Unser Anspruch ist es daher, für
jede Problem- und Interessenslage maßgeschneiderte Lösungen
zu finden, die sich mit den speziellen Bedürfnissen des Klienten
in einer konkreten Situation exakt decken. Das breite Spektrum reicht
von Vertriebsverträgen bis zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
von Kooperationsverträgen und immaterialgüterrechtlichen Vereinbarungen
bis zu letztwilligen Verfügungen.
Treuhandschaft
Bei der Abwicklung von Rechtsgeschäften übernehmen wir auch die Rolle
des Treuhänders, um die Erfüllung der wechselseitigen Rechte und Pflichten
durch die Vertragspartner sicher zu stellen. Wir sind Mitglied des
elektronischen Anwaltlichen Treuhandbuches und verwahren uns anvertraute
Treuhandgelder ausschließlich auf den dadurch besonders gesicherten
Anderkonten. Über diese Anderkonten kann nur nach Erteilung des
"Freigabesiegels" durch die Rechtsanwaltskammer Wien disponiert werden.
Andere Dispositionen (Barbehebungen) sind ausgeschlossen. Die Abwicklung
über das elektronische Anwaltliche Treuhandbuch bietet somit optimale
Sicherheit auf höchstem technischen Niveau. Weitere Informationen zum
Anwaltlichen Treuhandbuch finden Sie auf der Website der
Rechtsanwaltskammer Wien (->www.rakwien.at)
unter Serviceeinrichtungen/Elektronisches Anwaltliches Treuhandbuch.
Immobilien- und Baurecht
Ob für den professionellen Liegenschaftsverwerter,
den privaten Wohnungssuchenden, den Bauträger oder den einzelnen
Hauseigentümer - wir bieten kompetente Beratung und Vertretung in
sämtlichen Bereichen des Wohnrechts, bei Liegenschaftstransaktionen,
Problemen der Altbausanierung und im Bereich des Bauträgerrechts.
Auf unserer Website
www.immobilienrecht.at finden Sie - getrennt nach der Art der
Immobilie - unentbehrliche Informationen über den Erwerb einer erst zu
errichtenden Neubauwohnung, einer Altbauwohnung, einer unbebauten
Liegenschaft sowie eines Einfamilienhauses.
Das Handbuch
„Which Lawyer? – Yearbook 2007“ der „Practical Law Company“
bezeichnet uns im Bereich „corporate real estate“ als „recognised firm“
und Mag. Thomas In der Maur als “recognised individual” für diesen
Bereich. Auch das Handbuch “The Legal 500 – Europe, Middle East and
Africa (2007 Edition)” empfiehlt uns für den Bereich „Real Estate
and Construction". Schließlich werden wir auch in den Ausgaben 2008
und 2009 des Handbuchs „The Legal 500 – Europe, Middle East and
Africa“ für den Bereich „Real Estate" empfohlen.
Gesellschafts- und Unternehmensrecht
Gerade bei Gründungen und Umstrukturierungen von Personen-
und Kapitalgesellschaften gilt es, aktuelle und künftige Interessenskonstellationen
präzise zu ergründen. Wir beraten in allen Bereichen des Unternehmens-
und Gesellschaftsrechts, des Kartellrechts sowie des Rechts der Umgründungen
und Unternehmenszusammenschlüsse. Fragen des Erwerbs und der Veräußerung
sowie der Strukturierung und Finanzierung von Unternehmen sind niemals reine
Rechtsfragen. Wir kooperieren daher ständig mit anderen Experten, wie etwa
Unternehmens- oder Steuerberatern, um gemeinsam die wirtschaftlich beste Lösung
zu finden - auch bei der Betreuung des Unternehmens in der Krise. Das Handbuch
“The Legal 500 – Europe, Middle East and Africa (2007 Edition)” empfiehlt uns für den Bereich „Corporate and M&A".
Auch die Ausgabe von 2009 empfiehlt unsere Kanzlei abermals für diesen
Rechtsbereich.
Vereinsrecht
Im Vereinsrecht sind wir ebenfalls Experten; unsere Tätigkeiten umfassen
die Beratung vor und bei der Gründung eines Vereins, die
Hilfestellung bei den erforderlichen Behördenwegen bis zu -
selbstverständlich auch gerichtlichen - Leistungen bei vereinsrechtlichen
Auseinandersetzungen. Außerdem halten wir zum Thema "Vereinsrecht"
regelmäßig Seminare, haben ein - bereits in der zweiten Auflage
erschienenes - zum Standard der vereinsrechtlichen Literatur gewordenes
Handbuch mitverfasst und betreiben dazu eine eigene Website unter
www.vereinsrecht.at
mit zahlreichen
hilfreichen Informationen.
Gewerblicher Rechtsschutz und Immaterialgüterrecht
In den besonders einzelfallorientierten Bereichen
Urheberrecht, Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht), Marken- und Musterrecht
und Persönlichkeitsrecht (Namensrecht, Bildnisschutz, Recht der Kreditschädigung,
zivilrechtlicher und strafrechtlicher Ehrenschutz), die genaue Kenntnis
der Rechtsprechung erfordern, verfügt unsere Kanzlei über langjährige
Erfahrung. Auf unserer Website
www.markenregistrierung.at
bieten wir Unterstützung und grundlegende Informationen zu Fragen rund um das Markenrecht an.
Gerne sind wir im gesamten Bereich des Werberechts tätig;
unsere Verbindung mit der Praxis äußert sich nicht zuletzt
in langjähriger Zusammenarbeit mit dem Fachverband Unternehmensberatung
und Informationstechnologie der Wirtschaftskammer Österreich und
der am WIFI eingerichteten Werbeakademie. Für ein Spezialgebiet des
Urheberrechts, das Urheberrecht der Architekten und Planer, haben wir
eine eigene Website eingerichtet:
www.architektURheber.at.
Im Bereich „intellectual property“ werden wir vom Handbuch der
„Practical Law Company“ als „recommended firm“ und
Dr. Thomas Höhne als „recommended individual“ hervorgehoben.
Das Handbuch „The Legal 500
– Europe, Middle East and Africa (2008 Edition)" reiht unsere
Kanzlei im Bereich „Intellectual Property and
Media" unter die ersten drei Kanzleien Österreichs und schreibt über
uns: „Höhne, In der Maur & Partner
Rechtsanwälte GmbH’s capabilities continue to impress. Thomas Höhne is
at the helm of the top-notch team, which also includes the highly rated
Georg Streit. The firm’s strengths are manifold, and as well as
extensive IP and IT experience, the team is particularly adept in
advising in media-related issues." Auch im Bereich „EU,
Competition and Public Procurement" werden wir empfohlen und man
schreibt über uns: „Höhne, In der Maur &
Partner Rechtsanwälte GmbH fields the respected Georg Streit, who has
experience in unfair competition and public procurement. Thomas Höhne is
also recommended." Auch die Ausgabe aus 2009 des Handbuchs
„The Legal 500 – Europe, Middle East and Africa” führt unsere
Kanzlei im Bereich “EU and Competition” unter den Top-Kanzleien
Österreichs und im Bereich “Intellectual Property and Media” sogar unter
den Top 3 Kanzleien Österreichs. Konkret heißt es dort: “Höhne, In der
Maur & Partners Rechtsanwälte GmbH has first-rate capabilities in IP,
and Georg Streit and Thomas Höhne are considered top-quality
practitioners. The firm handles the full range of IP, IT and media
issues, and enjoys a very good reputation”.
Medien- und Informationsrecht
Sämtliche Rechtsgebiete, die für Printmedien,
den Rundfunk und andere elektronische Medien relevant sind, wie etwa Medienrecht
(einschließlich der Vertretung vor den in Mediensachen zuständigen
Gerichten) und das Recht des Internet werden von uns seit vielen Jahren
mit besonderer Intensität wahrgenommen. E-Commerce ist einer unserer
Schwerpunkte. Gerade in diesen teilweise sehr jungen Bereichen gilt es,
auch die internationalen Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und die
Praxis mit der wissenschaftlichen Theorie zu verbinden: An der Führung
des von uns mitgegründeten "Universitätslehrgangs für
Informationsrecht und Rechtsinformation" wirken wir maßgeblich
mit; Mitglieder der Kanzlei lehren an Universitäten und Fachhochschulen
und zeichnen sich durch umfangreiche publizistische Tätigkeit aus.
Weiters ist die Kanzlei unterstützendes Mitglied der wissenschaftlichen
Interessensgemeinschaft für Informationsrecht
IT-LAW.AT.
Der „Client’s Guide“ von Chambers Europe weist unsere Kanzlei
als Nr. 1 der „leading firms“ im Bereich Medien und als Nr. 2 im Bereich
Information Technology aus. Wir werden beschrieben als „one of the
best-known firms in Austrian media law, this outfit advises some of the
major clients in the field.“ Im Bereich „IT and E-Commerce“ führt
uns das Handbuch „Which Lawyer? – Yearbook 2007“ der „Practical Law Company“
als „highly recommended firm“ und Dr. Thomas Höhne als „recommended
individual“ an; im Bereich „Media“ gehören wir zu den „leading firms“ und
Dr. Thomas Höhne zu den „highly recommended individuals“.
Die Handbücher
„The European Legal 500, US Special
Edition 2007“ und "The Legal 500 - Europe, Middle East and
Africa (2007 Edition)" reihen unsere Kanzlei im Abschnitt IP/IT unter die ersten fünf
österreichischen Kanzleien und schreiben über uns: “Thomas Höhne is the
highly recommend name partner at Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte
GmbH. In addition to IP and IT, the firm also has an outstanding reputation
for media law, where Georg Streit’s clients include private radio and
television stations, film companies publishing houses and political
parties.”
Das Handbuch „The Legal 500 – Europe, Middle East
and Africa (2008 Edition)" empfiehlt uns im Bereich „IT and
Telecommunications" und schreibt dazu über uns: „Thomas Höhne at Höhne, In
der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH has significant experience in IT,
information and media law, while Georg Streit is considered an expert in
internet law."
Der „Client’s Guide 2008" von Chambers Europe weist
unsere Kanzlei im Rechtsbereich „Media" als die Topkanzlei Österreichs aus
und schreibt über uns: „Peers recognise the firm’s long-standing expertise
in the media arena, agreeing that ‘amongst the firms with any mass, Höhne is
hard to beat.’" Im Rechtsbereich „Information Technology" findet sich unsere
Kanzlei unter den Top 3 Kanzleien Österreichs:
“Standing
out from the crowd in the field of media, the firm also enjoys widespread
market recognition for its IT capabilities and its active within the fields
of broadcast, publishing and media production, covering legal issues related
to copyright, unfair competition and licensing.”
Im April 2008 nennt das Wirtschaftsmagazin „Format“ Dr. Höhne beim Ranking der „Medienrechts-, IT- &
E-Commerce-Experten“ an erster Stelle, im April 2009 bei den
"Profis im Medienrecht".
Auch die Ausgabe aus 2009 des Handbuchs „The
Legal 500 – Europe, Middle East and Africa” führt unsere Kanzlei im
Bereich “IT and Telecommunications” unter den Top-Kanzleien Österreichs und
schreibt über uns: “E-commerce is one of Höhne, In der Maur & Partner
Rechtsanwälte GmbH real areas of expertise, and the firm is well respected
for its knowledge. Thomas Höhne is recognised for his expertise in IT
regulations, while Georg Streit is highly rated for internet law”.

Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht stellt heute einen fast unüberschaubaren
Bereich dar. In den wirtschafts- und unternehmensrelevanten Bereichen
(die auch das Verwaltungsstrafrecht einschließen), vom Betriebsanlagenrecht
bis zum Datenschutzrecht, vom Gewerberecht bis zum Weinrecht stehen wir
zur Verfügung - im Fall des Falles bis zu den Gerichtshöfen
des öffentlichen Rechts (Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof).
Vergaberecht
Das Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge nach
dem Bundesvergabegesetz (und den Landesnachprüfungsgesetzen) birgt für
öffentliche Auftraggeber wie für Auftragnehmer eine Fülle von
Fallstricken, nicht zuletzt aufgrund der vielfältigen Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs. Unsere Vertretung öffentlicher Auftraggeber
umfasst die Beratung über die Auswahl der richtigen und passenden
Verfahrensart, die Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen sowie die
Begleitung während des Verfahrens bis hin zur Vertretung in einem
allfälligen Nachprüfungsverfahren. Wir stehen selbstverständlich auch
Unternehmen zur Seite, wenn es darum geht, sich im Bereich der
öffentlichen Auftragsvergabe mit ihren Produkten und Leistungen am Markt
durchzusetzen. Wir beraten unsere Klienten von der Vorbereitung der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren bis zur Anbotseröffnung und vertreten
im Fall des Falles vor den Vergabekontrollbehörden. Das Handbuch “The
Legal 500 – Europe, Middle East and Africa (2007 Edition)” empfiehlt uns
für den Bereich „public procurement".
Das Handbuch „The Legal 500 – Europe, Middle East
and Africa (2008 Edition)" empfiehlt uns für den Bereich „EU, Competition
and Public Procurement" und schreibt dazu über uns: „Höhne, In der Maur &
Partner Rechtsanwälte GmbH fields the respected Georg Streit, who has
experience in unfair competition and public procurement. Thomas Höhne is
also recommended."
Arbeitsrecht
Harmonische Arbeitsbeziehungen sind unschätzbares
Kapital jedes Unternehmens. Gut überlegte Verträge (Dienstverträge,
freie Dienstverträge, Werkverträge, Geschäftsführerverträge,
Betriebsvereinbarungen etc.) sind wesentliche Grundlage hiefür. Wir
beraten unsere Klienten in all diesen Vertragsangelegenheiten, leisten
Hilfe in Konfliktsituationen und vertreten Dienstgeber und Dienstnehmer
vor den Arbeits- und Sozialgerichten.
Verfassungsrecht, Grundrechtschutz, Menschenrechte
In allen verfassungsrechtlichen Fragen (wie etwa
Erwerbsfreiheit, Eigentumsfreiheit, Achtung des Privatlebens, Meinungsfreiheit,
Freiheit von Kunst und Wissenschaft etc.) vertreten wir unsere Klienten
vor dem Verfassungsgerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) in Straßburg und dem internationalen
Ausschuss
für Menschenrechte. Auch in diesen Bereichen konnten wir für
unsere Klienten vielbeachtete Erfolge (Liberalisierung des Ladenschlusses,
Fall des ORF-Monopols) erzielen.
Europarecht
Europarecht beeinflusst seit dem Beitritt Österreichs
zu EWR und EU fast alle der oben genannten Rechtsgebiete. In diesen Bereichen
kann ein österreichischer Anwalt heute nur mehr mit fundierten europarechtlichen
Kenntnissen arbeiten, über die unsere Mitarbeiter in den von ihnen
betreuten Bereichen selbstverständlich verfügen. Wir vertreten
unsere Klienten vor dem Europäischen Gerichtshof und in allen Verfahren
vor der Kommission; gern begleiten wir unsere Klienten auch zu einem persönlichen
Informationsgespräch mit den zuständigen Beamten in Brüssel.
Das Handbuch
“The Legal 500 – Europe, Middle East and Africa (2007
Edition)” empfiehlt uns für den Bereich „EU and competition
". Das Handbuch „The Legal 500
– Europe, Middle East and Africa (2008
Edition)" empfiehlt uns für den Bereich „EU,
Competition and Public Procurement" und schreibt dazu über uns:
„Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte
GmbH fields the respected Georg Streit, who has experience in unfair
competition and public procurement. Thomas Höhne is also recommended."
Schiedsgerichtsbarkeit
Manchmal
sprechen gute Gründe, wie etwa besondere Vertraulichkeit der Materie oder
die langen Verfahrenszeiten vor staatlichen Gerichten dafür, die
Entscheidung in Streitigkeiten nicht dem Staat zu überlassen, sondern vor
ein privates Schiedsgericht zu bringen. Das Urteil eines Schiedsgerichts
hat die selben Wirkungen wie jenes eines staatlichen Gerichts. In unseren
angestammten Tätigkeitsbereichen stehen wir Ihnen auch als Schiedsrichter
zur Verfügung, wir sind auch in die von der Rechtsanwaltskammer geführte
Liste der Schlichter und Schiedsrichter eingetragen. Dr. Höhne ist seit
März 2003 auch zum Streitschlichter bei der Streitschlichtungsstelle für
.at Domains der nic.at ernannt.
Eintreiben von Forderungen
Wir betreuen seit Jahren mit einem
routinierten Team namhafte Unternehmen verschiedener Branchen bei der
Forderungseintreibung. Für uns stehen bei der Forderungseintreibung ein
ausgezeichnetes Verhältnis von Einbringlichkeit und Kosten einerseits und
effiziente Organisation des Ablaufs andererseits im Vordergrund. Im
Interesse hoher Einbringlichkeitsquoten erarbeiten wir gemeinsam mit
unseren Klienten konkrete Schuldnerprofile und richten danach den
Betreibungsablauf aus. So ist das Betreibungskonzept maßgeschneidert, der
tägliche Ablauf der Eintreibung aber weitestgehend standardisiert. Dies
bringt Kostenvorteile, die wir bei Uneinbringlichkeit der Forderung durch
Rabatte auf das Honorar weitergeben. Ein intelligentes Berichtswesen
stellt sicher, dass der unproduktive Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten
so gering wie möglich ausfällt.
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