Dezember 2011

Bundesvergabegesetz: Laufzeit der Schwellenwerteverordnung 2009 bis 31.12.2012 verlängert

Mit der Schwellenwerteverordnung 2009 wurden ab 30.4.2009, zunächst befristet bis Ende 2010, dann bis Ende 2011 verschiedene Schwellenwerte im Bundesvergabegesetz, darunter auch jener für die Direktvergabe deutlich angehoben. Näheres dazu und den Text der Schwellenwerteverordnung (BGBl II 2009/125) finden Sie hier (April 2009).
Mit Verordnung BGBl II 2011/433 vom 20.12.2011 wurde die Laufzeit dieser Schwellenwerteverordnung nun um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2012 verlängert.
 
Die Schwellenwerteverordnung 2009 wurde im Zuge der BVergG 2006-Novelle 2012 durch die Schwellenwerteverordnung 2012, BGBl. II 2012/95 vom 28.3.2012 ersetzt. Die formale Änderung im BVergG 2006 machte die Anpassung einiger Verweisungen in der Schwellenwerteverordnung notwendig. Die Schwellenwerteverordnung 2012 brachte jedoch im Hinblick auf die Schwellenwerte keine Änderung der Rechtslage mit sich. Auch die Laufzeit der Schwellenwerteverordnung 2012 ist vorerst mit 31.12.2012 befristet.

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