Erhöhung der Schwellenwerte im Bundesvergabegesetz 2006
Die Schwellenwerteverordnung 2009 des Bundeskanzlers,
BGBl II 2009/125 hebt die Schwellenwerte für die Direktvergabe im Bundesvergabegesetz 2006 (§§ 11, 41 und 141 sowie 177, 201 und 280) für den Zeitraum 30.4.2009 bis 31.13.2010 auf EUR 100.000,00 an. Gleiches gilt für die Schwellenwerte für die Durchführung von nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung bei ausreichendem Wettbewerb bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß § 37 (bei Bauaufträgen erhöht sich der Schwellenwert auf EUR 1.000.000,00) und für die Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bei (§ 38 Abs 2).